Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Wiederholter Kontrollverlust im Rausch

„Zu viel gesoffen“ – Freilassinger Serientäter kommt vor Laufener Gericht mit blauem Auge davon

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
+
Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

„Zu viel gesoffen.“ Der 59-jährige Angeklagte selbst sprach von Kontrollverlust, denn bei den angeklagten Beleidigungen und Körperverletzungen hatte er jeweils mehr als 2,5 Promille Alkohol im Blut. Acht Bier und bis zu einer Flasche Wodka sei seine Tagesration im vergangenen Sommer gewesen, wie er im Laufener Amtsgericht eingestand. Das Gericht fand eine angemessene Strafe.

Laufen - Um 10 Uhr hätte der arbeitslose Elektrotechniker im Laufener Gerichtssaal erscheinen sollen. Punkt 11 Uhr lieferten ihn Freilassinger Beamte hier ab. „Was war los?“, wollte Richter Josef Haiker von ihm wissen. Er öffne die Post nicht, räumte der Angeklagte ein, Telefon und Internet habe man ihm inzwischen gesperrt. An die angeklagten Taten mochte sich der 59-Jährige nicht mehr so recht erinnern.

Mit Helm auf Bäcker losgegangen

Der erste Tatort war eine Bäckerei in Bad Reichenhall. „Ich habe ihn mehrmals gewarnt“, berichtete der Pächter, der Angeklagte sei mehrfach pöbelnd barfuß und in Badehose ins Geschäft gekommen. Schließlich sei eine Mitarbeiterin, nachdem er diese massiv beleidigte hatte, zu ihm gekommen: „Der Verrückte ist wieder da.“ Den folgenden Verweis aus dem Laden hatte der Angeklagte nicht akzeptiert und war mit einem Stuhl und dann mit einem Motorradhelm auf den Betreiber losgegangen. Der berichtete von bis heute anhaltenden Schmerzen an der Hand. 

Am Tag zuvor war der Freilassinger einziger Gast in einem Reichenhaller Café gewesen. Als dort rund 4000 Euro fehlten, geriet er in Verdacht, so dass Beamte schließlich ein Taxi mit ihm als Insassen in Berchtesgaden stoppten. „Er war aggressiv und unzugänglich“, erinnerte sich ein Polizist im Zeugenstand, eine Kollegin habe er an der Hand getroffen. Tatsächlich führte der Mann 2900 Euro Bargeld mit sich, allerdings stellte sich heraus, dass in dem Kurstadt-Café in der Nacht zuvor eingebrochen worden war und der Angeklagte 3000 Euro Bargeld kurz zuvor von einer Bank abgehoben hatte. „Die großen Scheine passten auch nicht zur Kasse des Cafés und er hätte sie in so kurzer Zeit gar nicht wechseln können“, so der Beamte der PI Berchtesgaden. 

Im Februar 2021 war der Angeklagte schon einmal wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. 3600 Euro hätte er im September 2023 zahlen sollen, nachdem er einen Freilassinger Taxilenker als „scheiß Ausländer“ und „Drecksau“ beleidigt und ihn auf die Backe geschlagen hatte. Diesen Strafbefehl bezog das Gericht in das neue Urteil mit ein. Aufgrund der einschlägigen Vorstrafen und der hohen Rückfallgeschwindigkeit sah Staatsanwalt Mathias Schramm „keine Möglichkeit“ für eine Bewährung. Er beantragte 16 Monate. 

Anders der Verteidiger: „Er hat eine Chance verdient“, warb Rechtsanwalt Florian Georg Eder für neun Monate auf Bewährung. „Wegsperren ist keine Lösung“, meinte Eder, denn Alkohol ziehe sich „wie ein roter Faden“ durch seine letzten Jahre. „Er braucht Hilfe.“ Eine solche mochte ihm der Richter zugestehen, nachdem der Angeklagte im Gericht keinen „grundlegend aggressiven Eindruck“ gemacht und sich beim Bäckereibetreiber entschuldigt hatte.

Bewährung und kein Alkohol

Haiker entschied wegen der Beleidigungen, Widerstand und tätlichem Angriff gegen Beamte sowie gefährlicher Körperverletzung auf ein Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Mit dem Ziel einer stationären Therapie muss der 59-Jährige zunächst eine ambulante Beratung antreten, ein Bewährungshelfer soll ihn dabei unterstützen. Eine Alkohol-Abstinenz kann bis zu viermal jährlich getestet werden.  

hhö

Kommentare