Schädel-Hirn-Trauma, Hals-Wirbel-Distorsion, Schulterprellungen
„Schubserei“ vor dem McDonalds in Freilassing: Familientreffen wirft viele Fragezeichen auf
Anfang Mai kommt es im Freilassinger McDonalds zu einer Auseinandersetzung. Bei einem 51-Jährigen werden danach ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Hals-Wirbel-Distorsion sowie eine beidseitige Schulterprellung diagnostiziert. Doch trotz einer Gerichtsverhandlung inklusive Zeugen bleibt die Attacke juristisch folgenlos.
Freilassing/Laufen - Den Verantwortlichen des Laufener Amtsgerichts mangelt es momentan nicht an Arbeit: Nur wenige Tage nach der Verhandlung gegen einen Syrer, der einen Schönauer mit einem Bierglas schwer verletzt hatte, wurde ein Familientreffen am Abend des 4. Mai 2024 bearbeitet. Damals hatten sich drei Brüder und deren Cousin in der Freilassinger McDonalds-Filiale getroffen. Zusammen aufgewachsen in einem Dorf im Kosovo, leben alle inzwischen viele Jahre im Rupertiwinkel. Nach diesem Treffen war beim 51-jähriger Bruder ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Hals-Wirbel-Distorsion sowie eine beidseitige Schulterprellung diagnostiziert worden. Doch was war passiert?
Wortreich und sich mehrfach wiederholend schilderte einer der Angeklagten, ein 47-jähriger Freilassinger, das gemeinsame Aufwachsen. Zusammen am Tisch sitzend soll die Stimmung umgeschlagen sein, als der 51-jähriger Bruder plötzlich von einem „Problem“ gesprochen habe, weshalb der 56-jährige Cousin, der zweite Angeklagte, mit ihm nach draußen habe gehen sollen. „Ich wusste nicht, was los ist“, versicherte der 47-Jährige. Doch auch er war mit beiden ins Freie gegangen. „Ich wollte schlichten“, beschrieb er seine Rolle während dieser „Schubserei“.
„Explodiert in zwei Minuten“
Dass auch er „angeblich“ vom Bruder zweimal geschlagen worden sein soll, will er gar nicht gespürt haben. Der 47-Jährige sprach von Handgemenge, schilderte dann aber eine nicht näher beschriebene „Krankheit“ seines Bruders, der „so unruhig“ sei und binnen „zweier Minuten“ explodiere. „Er ist anders geworden.“
Wir wollten ihn nur beruhigen.
„Ich habe mit ihm keine Probleme“, erklärte der vermeintlich angegriffene 56-jährige Cousin. „Wir wollten ihn nur beruhigen.“ Was genau passiert sei, das wisse er nicht. Von einer Restaurant-Mitarbeiterin hinzugerufen, war ein 56-jähriger Ungar den Kosovaren durch den Hinterausgang gefolgt. „Ein Mann mit einer Verletzung im Gesicht lag am Boden. Dort waren Bluttropfen und sein T-Shirt war zerrissen“, schilderte dieser unbeteiligte Zeuge seine Eindrücke. Ein Gast habe zuvor bereits die Polizei verständigt.
Aussagen nicht mehr verwertbar
Doch der geladene Beamte der Polizeiinspektion Freilassing wurde als Zeuge nicht mehr gebraucht. Der Grund war die Aussageverweigerung des verletzten 51-jährigen Bruders. „Ich bin momentan überbelastet“, sagte der Geschädigte, der einzige von einer Verletzung am linken Oberarm sprach. „Sonst möchte ich eigentlich nichts mehr sagen.“ Als nahem Verwandten steht ihm das Recht auf Schweigen zu, weshalb auch seine Schilderungen bei der Polizei gerichtlich nicht mehr verwertbar waren.
„Wir wissen nicht, was passiert ist“, fasste es Staatsanwältin Sabine Krotky zusammen. Das sah auch Strafrichterin Ann Kathrin Dolge so, denn der ungarische Zeuge habe weder eine Aggression noch Schläge gesehen. „In dubio pro reo“, begründete Dolge den Freispruch. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
„Alles in Ordnung“, kommentierte der 47-jährige Bruder dieses Ergebnis. Er kündigte an, weiterhin intensiv mit seinem Bruder zu sprechen, damit der „ruhiger wird und dergleichen nie wieder passiert.“ (hhö)