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Viele Beschwerden beim Verbraucherschutz

„Reine Abzocke“? Abo-Falle und Kautionsärger bei 123-Transportern - Standort auch in Freilassing

Die Transporter der 123-Shared Mobilitiy GmbH.
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Die Transporter der 123-Shared Mobilitiy GmbH.

Der bayerischen Verbraucherzentrale und der Arbeiterkammer Salzburg ist die Firma 123 Shared Mobility GmbH bestens bekannt. Es gibt zahlreiche Beschwerden gegen den Verleiher, der auch einen Standort in Freilassing hat. Im Raum steht der „Dark Pattern“-Vorwurf.

Freilassing/Salzburg – Besucht man die Website 123-Transporter.de, erhält man den Eindruck, hier können Kunden ein Schnäppchen machen: ein Transporter bereits ab 5 Euro und unlimitierte Kilometer. Die Realität sieht allerdings anders aus.

Klickt man sich durch den Bestellprozess, weist die Website auf drei Schutzpakete hin, die den Konsumenten im Fall von Schäden am Fahrzeug absichern sollen - darunter befindet sich, in klein gedruckter Schrift, der Button „ohne Schutzpaket“ fortzufahren. Klickt man diesen an, erhält man ein Pop-up, das auf die Übernahme möglicher Schäden in Höhe von bis zu 15.000 Euro hinweist und die Information, dass nur das Schutzpaket davor schützt.

Dass diese Aufmachung sehr irreführend ist, zeigt ein Kommentar eines Users, der dadurch in eine Abo-Falle geraten ist: „Das Ausleihen ist unkompliziert und schnell. Aber lest das Kleingedruckte. Sonst geht es euch wie mir und ihr könnt dann 1 Jahr zahlen für nichts. Zahle jeden Monat über knapp 70 Euro für nichts, reine Abzocke.“ Er bezieht sich auf das Abo-Modell des Unternehmens, das bei erneutem Buchen eines Transporters 20 Prozent Rabatt und einen Entfall von weiteren Gebühren verspricht - bei einmaliger Buchung eines Transporters ist das jedoch kein kostengünstiges Angebot.

Ein weiterer Geschädigter schildert: „Ich hatte am 7.12.24 in Rosenheim einen der beiden Transporter gemietet, um eine alte Couch zum Entsorgungshof zu fahren und eine Neue von einem Bekannten zu holen, Fahrstrecke gesamt weniger als 10 Kilometer. Etwa 10 Minuten nach Beginn der Mietzeit erhielt ich eine SMS der Firma, mein Vorgänger habe vergessen voll zu tanken. Ich möchte dieses bitte übernehmen und den Tankbeleg über einen Link hochladen. Als Entschädigung würde ich entweder 10 Euro Rabatt bei der nächsten Mietung erhalten oder sie würden mir den Betrag überweisen. Vor Rückgabe tankte ich den Transporter voll und lud den Beleg über den Link hoch. Daraufhin erhielt ich eine Nachricht, man könne meine privaten Auslagen nicht übernehmen und der Tank wäre bei meiner Übernahme voll gewesen. Ich antwortete, dass ich eine SMS mit der Aufforderung zu tanken bekommen hätte und wenn sie die Fahrleistung von 10 Kilometer sehen bei einem Tankbetrag von 12 Euro kann der Tank nicht voll gewesen sein! Daraufhin hörte ich nichts mehr von dieser Firma, auch auf Nachfragen.“

Der Verein für Konsumenteninformation hat wegen Verdacht auf „Dark Pattern“ Klage eingereicht: Damit ist ein man unter anderem ein irreführendes bzw. manipulatives Website-Design gemeint, das Nutzer zu einer Handlung drängt, die sie normalerweise nicht machen würden. Im Fall von www.123-transporter.de werden die potenziellen Kunden zum Abschließen von Schutzpaketen, Storno- und Umbuchungsversicherungen gedrängt, weil jeweils die Optionen vorausgewählt sind.

Verbraucherschutz warnt vor irreführendem Buchungsprozess

Nach Abschluss der Reservierung erfolgt plötzlich eine Kautionsaufforderung von bis zu 1.000 Euro - über die zuvor keine Informationen auf der Website einsehbar sind. Diese könne man aber laut Betreiber zurückfordern und hier liegt der Knackpunkt: Das Unternehmen erlaubt die Rückzahlung der Kaution erst nach 28 Tagen und führt diese nicht pünktlich aus: So erhielt ein Kunde seine Kaution von Dezember erst im April zurück.

Die Verbraucherzentrale Bayern ist vertraut mit den Methoden von 123-Shared-Mobility

„Wir erhalten regelmäßig Beschwerden von Verbrauchern über das Unternehmen 123 Shared Mobility GmbH. Schwerpunkt dieser ist das Ausbleiben der Rückzahlung der Kaution. Aufgrund der AGB gehen viele Betroffene davon aus, dass die Kaution nach 28 Tagen erstattet wird. Jedoch ist nach diesem Zeitraum erst ein Wahlrecht möglich und die Auszahlung dauert nach Angaben des Unternehmens weitere 28 Tage“, schildert der bayrische Verbraucherschutz auf Nachfrage.

Oft warten Betroffene jedoch deutlich länger und haben teilweise Monate später ihr Geld noch nicht gesehen. Auch wird immer wieder berichtet, dass der Kundenservice nicht oder nur sehr schwer zu erreichen ist oder man nur Standardantworten erhält. Ebenso ist die Salzburger Arbeiterkammer vertraut mit dem Unternehmen: Hier konnten viele Fälle der Kautionsverspätung aber außergerichtlich gelöst werden.

Die Arbeiterkammer wirft dem Unternehmen unlautere Methoden beim Buchungsprozess vor, einschließlich der versteckten Forderung hoher Kautionssummen und der unerwarteten Berechnung von Vertragsstrafen. Aufgrund von mangelnder Bereitschaft, die Kautionssummen auszuzahlen, klagte die Arbeiterkammer Steiermark bereits in einigen Fällen die Summe ein und appelliert das Kleingedruckte besonders aufmerksam zu lesen. Auf der Bewertungsplattform Trustpilot hagelt es schlechte Bewertungen von Kunden. Hier häufen sich Kommentare, die auf eine lange Wartezeit der Kaution hinweisen. Einer der Nutzer wartet bereits 100 Tage auf seine Kaution. Das Unternehmen äußert sich nicht zu den Vorwürfen. (jj)

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