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Falschaussage vor Gericht?

Familien-Bande vor Gericht in Laufen: Das betrügerische Quartett und die Parkplatzmasche

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Ein ungarisches Quartett, bestehend aus Vater, Lebensgefährtin und zwei Töchtern, soll in 30 Fällen Versicherungsbetrug begangen haben, indem sie nach Parkremplern den Schaden begutachteten und die Schadenssumme kassierten, ohne das Auto reparieren zu lassen.

Bayerisch Gmain/Laufen – Nach einem Parkrempler den Schaden begutachten lassen und von der Versicherung die Schadenssumme kassieren. Ohne das Auto reparieren zu lassen. Das war das Geschäftsmodell eines ungarischen Quartetts aus Vater, Lebensgefährtin und zweier Töchter. 30 Fälle listete die 18-seitige Anklageschrift am Laufener Schöffengericht im Januar 2023 auf. Jetzt hatte die Sache ein Nachspiel, denn eine Tochter soll bei einer gesonderten Verhandlung gegen ihren Verlobten falsch ausgesagt haben.

Frau bestreitet fingierten Unfall

Nach einem Verständigungsgespräch zwischen Richter und Verteidiger hatte die 46-jährige Tochter damals „ihre“ Beteiligung an neun Fällen eingeräumt. Darunter auch den Parkrempler vom 21. Dezember 2018. Als es später zur Verhandlung gegen ihren Verlobten kam, bestritt die Frau, dass dies ein fingierter Unfall gewesen sei. Wegen dieser „falschen, uneidlichen Aussage“ stand sie nun erneut in Laufen vor Gericht.

„Es gab damals das Angebot, Bewährung gegen Geständnis“, verwies Rechtsanwältin Katharina Pilsel auf die „Verständigungsgespräche“. Weil die vier Anwälte dazu geraten hätten, habe auch ihre Mandantin zugestimmt. „Ob ein Fall mehr, spielte da keine Rolle“, meinte die Verteidigerin, und der Fall im Dezember 2018 sei in der Verhandlung gar nicht ausdrücklich besprochen worden. Der war laut Pilsel nicht fingiert gewesen, sondern bei schlechtem Wetter und beim Rückwärtsfahren einfach passiert. Eben mit dem Verlobten.

Zeugen will Wahrheit sagen

Als der wenig später wegen dieses mutmaßlichen Versicherungsbetrugs vor Gericht stand, wollte die Angeklagte als Zeugin trotz ihres Zeugnisverweigerungsrechts die „Wahrheit“ sagen. Sie beteuerte, dass dieser Unfall „nicht absichtlich herbeigeführt wurde.“ Ein Widerspruch zum vorangegangenen umfassenden Geständnis. Der ermittelnde Kriminalhauptkommissar beschrieb als Zeuge noch einmal das „Geschäftsmodell“ des Quartetts, das aus Südosteuropa angeworbenen Arbeitskräften sowohl eine Wohnung als auch ein Auto zur Verfügung stellte.

Diese Autos im Wert von 2000 bis 5000 Euro wurden für sechs bis acht Wochen angemeldet, der Unfallschaden lag dann zwischen 1000 und 4000 Euro, sodass die Versicherungen keinen eigenen Gutachter schicken. Und doch war einer Versicherung die Schadenshäufung aufgefallen. Allein auf einem nicht einsichtigen Privatparkplatz in Bayerisch Gmain passierten 15 dieser „Unfälle“.

Warum sich denn der Verlobte dafür haben verurteilen lassen, fragte Richter Josef Haiker, worauf Verteidigerin Pilsel einen Mail-Verkehr vorlegte, aus dem hervorging, dass der Mann sehr wohl in Berufung gehen wollte, was jedoch an der Untätigkeit seines Verteidigers gescheitert sei. „Offenbar ein Missverständnis“, mutmaßte Pilsel. Staatsanwältin Lena Mayerhöfer erschien die Version der Angeklagten und ihrer Anwältin „schlüssig und nachvollziehbar“, auch weil der Zeuge bestätigt hatte, dass beim damaligen Verfahren „die Verteidiger das Wort geführt haben.“

Ihrem Antrag auf Freispruch schloss sich Rechtsanwältin Pilsel selbstverständlich an. Richter Haiker sprach von „Irrungen und Wirrungen“ in einem Verfahren, das die Justiz über Jahre beschäftigt hatte. „Es stinkt zum Himmel, aber es ist nicht möglich, alles aufzuklären.“ Zwar glaube er die Geschichte der Angeklagten nicht, könne aber das Gegenteil nicht beweisen. Im Zweifel daher Freispruch. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

hhö

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