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„Kranke Frau“-Ausrede zieht nicht

Laufener Gericht greift hart gegen notorischen Verkehrs-Rowdy (42) durch

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Ursprünglich sei die Lebensgefährtin gefahren. Doch der Frau soll auf der Rückfahrt vom Skiurlaub übel geworden sein, weshalb sich der 42-jährige Personalberater ans Lenkrad des BMW setzte, obwohl er in Deutschland nicht mehr fahren durfte. An der Autobahn auf Höhe Anger war Schluss. Jetzt saß er in Laufen vor Gericht.

Laufen - „Wir mussten die Kinder meiner Partnerin in München unbedingt rechtzeitig von deren Ex-Mann abholen“, erzählte der Angeklagte, „damit der nicht seinen Ärger an den Kindern auslässt“. Drei Kilometer vor der Grenze habe sich die Frau übergeben müssen, weshalb er „trotz des Risikos“ das Steuer übernommen habe. Ob der Mann auch bei der Kontrolle an der Autobahn diese Geschichte erzählt hat? Nein, berichtete der Hauptkommissar der Pidinger Grenzpolizei. „Sie kamen vom Skifahren und er meinte, dass er mit dem österreichischen Führerschein in Deutschland fahren darf.“ Nach der Kontrolle sei die Frau weitergefahren.

Kein unbeschriebenes Blatt

Der Personalberater hat vier Einträge im Bundeszentralregister. Einmal weil er mit einem Auto ohne Haftpflichtversicherung unterwegs gewesen war, dreimal wegen Fahrens trotz Fahrverbots. Hinzu kommen etliche Ordnungswidrigkeiten, auch wegen deutlichem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, stets verbunden mit Geldbeträgen, Punkten in Flensburg und Fahrverboten. Im Mai 2023 hatte der österreichische Staatsbürger gegenüber deutschen Behörden auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. 

Ausrede zeiht nicht

„Ich glaube die Geschichte nicht“, meinte Staatsanwältin Lena Mayerhöfer mit Verweis auf die Schilderung des Beamten. „Vier Einträge und elf im Fahreignungsregister sprechen für sich“, sagte sie. Weil Geldstrafen den Angeklagten bisher nicht beeindruckt hatte, forderte Mayerhöfer nun eine Bewährungsstrafe von vier Monaten. Aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Richard Beyer sprach jedoch „alles für eine Geldstrafe“, was er mit einem „abgestuften Strafschema“ begründete. Er sah seinen Mandanten nun zwischen 90 und 180 Tagesätzen, deren Höhe er mit 80 Euro ansetzen wollte. 

Gericht greift hart durch

Richter Josef Haiker sah das anders: „Neben der Höhe kommt es auch auf die Anzahl an.“ Viermal Geldstrafen plus Fahrverboten, dazu mehrere Bußgeldbescheide mit Punkten und Fahrverboten hätten nicht zu einer Verhaltensänderung geführt. „Regeln gelten auch für sie“, so der Vorsitzende, weshalb man dem Angeklagten nun deutlich vor Augen führen müsse: „Das Ende der Fahnenstange ist erreicht.“ Ob die Geschichte des Österreichers stimme, tue „nix zur Sache“, denn geschätzt 90 Prozent erzählten im Gericht „irgendeine Geschichte“, warum sie ausgerechnet in dieser Situation hätten fahren müssen. Der Vorsitzende entschied auf drei Monate und eine zweijährige Bewährungszeit. Daneben hat der Personalberater 3000 Euro an die Deutsche Kinderkrebsnachsorge zu zahlen.

Höfer

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