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Tränen im Gericht in Laufen

Vom Touristen zum Schleuser? - Onkel (58) spannt Neffe (38) für Fahrten nach Deutschland ein

In Laufen fiel am Amtsgericht das Urteil gegen einen Mann und seinen Neffen, die Schleuserfahrten nach Deutschland gemacht haben. Nur wurde der Neffe einfach von seinem Onkel eingespannt, weil dieser einen Führerschein hatte.

Hammerau/Laufen - Der 38-jährige Familienvater wollte in Deutschland eigentlich nur seinen Onkel besuchen, doch der 58-jährige Firmeninhaber spannte den Neffen sogleich für zwei Schleuserfahrten ein. Schließlich hatte der einen Führerschein.

Jetzt standen die zwei ägyptischen Staatsbürger vor dem Laufener Schöffengericht, wo der Onkel zwei Jahre ohne Bewährung erhielt. Schier aus dem Häuschen war der Neffe, als er erst nach Minuten verstand, dass seine eineinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, er also sofort auf freien Fuß gelangt.

Knapp 50.000 Euro für Schleusung bezahlt

Eine türkische Mutter soll 47.000 Euro an diese Schleuserorganisation bezahlt haben, um mit ihren vier Kindern nach Deutschland zu gelangen, was Vorsitzender Martin Forster so kommentierte: „Da hätte man auch einen Privatjet chartern können.“ Nur zwei Tage später brachten die Angeklagten fünf weitere Türken an den Saalachsteg bei Wals, wo die Fahrgäste zu Fuß nach Hammerau gehen sollten.

Von dort abgeholt, war das Auto kurz darauf kontrolliert worden. Vier Insassen quetschten sich dabei auf dem Rücksitz, einer lag im Kofferraum, was als lebensgefährdende Behandlung gewertet wird. 

Mann sieht Kinder fast ein halbes Jahr nicht

In dem Auto mit polnischem Kennzeichen hatte man österreichische Asyldokumente und auf den sichergestellten Mobiltelefonen Ankunftsvideos gefunden, unter anderem aus einem Hotel im Landkreis Traunstein. Ein kleiner Teil der Bezahlung war bereits über das sogenannte Hawala-Banking abgewickelt worden.

Wie schwierig es war, in Ägypten überhaupt ein Visum nach Deutschland zu bekommen, schilderte der 38-Jährige. Bei der Botschaft habe er Vermögen und festen Beruf nachweisen müssen. „Ich hatte noch nie mit der Polizei zu tun“, beteuerte der Neffe unter Tränen, in der Untersuchungshaft sei er „jeden Tag gestorben.“ Das jüngste seiner vier Kinder habe er nach dessen Geburt lediglich wenige Wochen erleben können, ehe er für fast sechs Monate hinter Gitter landete. 

Onkel hat bereits mehrere Vorstrafen

Der Onkel, der den Kontakt zu den Hintermännern hergestellt hatte, lebt seit 20 Jahren in Deutschland, ist hier aber bereits sechsmal vorbestraft. Diebstahl in besonders schwerem Fall finden sich ebenso in der Strafliste wie zweimalige Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Bedrohung und mehrfaches Fahren ohne Führerschein. Für ihn beantragte selbst Wahlverteidiger Rechtsanwalt Florian Wurtinger keine Bewährung mehr. Staatsanwältin Vera Sophia Wagner wollte auch dem Neffen keine Bewährung mehr zugestehen. 

Eine solche beantragte Rechtsanwalt Florian Georg Eder, der „besondere Umstände“ erkennen wollte. „Mein Mandant hat das erst gar nicht verstanden“, so der Verteidiger, „er ist von dem Ganzen überrollt worden.“ Daher sollte das Gericht hier „Gnade vor Recht ergehen lassen“. Auch der 38-Jährige bekräftigte in seinem Schlusswort, er sei da „unwissend hineingeschlittert“. 

Bewährungsstrafe noch nicht rechtskräftig

Der Neffe sei dem in Dortmund lebenden Onkel „gerade recht gekommen“, vermutete Martin Forster. Weil der einen Führerschein hatte, habe der ihn „gleich eingespannt“. Das Schöffengericht schickte den 58-Jährigen wegen gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern in zwei Fällen und Geldwäsche für zwei Jahre hinter Gitter, und weil „sich Verbrechen nicht lohnen darf“, werden die bezahlten 2350 Euro als Wertersatz ebenso eingezogen wie die Mobiltelefone. Onkel und Neffe lagen sich am Ende weinend in den Armen, wenngleich die Staatsanwältin die Bewährungsstrafe noch nicht rechtskräftig machen wollte.

hhö

Rubriklistenbild: © hhö

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