45-jähriger Außendienstmann auf Abwegen
Dreister Betrug mit Werkzeug: Laufener Gericht entscheidet auf Freiheitsstrafe
Ein Außendienstmitarbeiter wird beschuldigt, Handwerkskunden betrogen zu haben. Die Verteidigung argumentiert mit finanziellen und privaten Problemen während der Corona-Pandemie. Eine Haftstrafe würde die Familie ins Verderben stürzen, so die Anwältin.
Laufen – Die Anklageschrift war zwölf Seiten lang. Der Inhalt verwirrend und die Zahl der gelisteten Geräte gewaltig. Ein 45-jähriger Außendienstmitarbeiter aus Saaldorf-Surheim soll mindestens 13 Handwerkskunden mit dubiosen, teils unbestellten Lieferungen, Leasingverträgen, Kauf und Rücknahmen von Geräten um rund 70 000 Euro geschädigt haben. Vor dem Laufener Schöffengericht räumte der Familienvater lediglich vier der 13 Anklagen ein.
Anzeige hatte schließlich der renommierte Hersteller der Maschinen und Geräte erstattet. „Die lange Liste war ganz schwer zuordenbar“, wie die ermittelnde Beamtin der PI Freilassing berichtete. Was auch Vorsitzender Martin Forster bestätigte: „Diese Menge ist kaum zu durchdringen.“ Rechtsanwältin Theresia Herzog wollte nicht ausschließen, dass Trittbrettfahrer beteiligt gewesen waren. „Bei dem ganzen Hin und Her waren Pakete verschwunden.“ Auch den Zugriff von Lieferdiensten hielt die Verteidigerin für möglich.
Der Chef eines Zimmereibetriebs aus dem Landkreis Traunstein berichtete, dass er einen Teil der bezahlten Ware nicht bekommen habe. Seinen Schaden bezifferte der 42-Jährige auf 12.000 bis 14.000 Euro. „Es ist schade, er war fast wie ein guter Freund“, sagte der Zeuge über den Angeklagten. „Es hatte wirklich Hand und Fuß, aber irgendwann ist alles abgebrochen.“ Bezahlte Geräte waren nicht geliefert worden und der Außendienstmann plötzlich „verschollen“. Mit diesem Geschädigten hatten sich Angeklagter und Verteidigerin auf die Rückzahlung von 10.800 Euro in monatlichen Raten von 400 Euro verständigt. „Man hätte sich auch ohne Verfahren einigen können“, meinte der Handwerksmeister, „jeder hat eine zweite Chance verdient.“
Ein Kunde aus dem südlichen Berchtesgadener Land war auf den Vorschlag einer Barzahlung eigegangen, weil man ihm damit einen günstigeren Preis versprochen hatte, wie er im Gerichtssaal berichtete. Dennoch habe er von der Firma Mahnungen erhalten. Inzwischen aber sei die Sache erledigt und für kein Schaden entstanden.
Der Angeklagte ist wegen zweifachen Betrugs vorbestraft. Für die neun Monate hatte ihm das Gericht im Mai 2020 Bewährung gewährt. Eine solche wollte Staatsanwältin Regine Grandl diesmal nicht mehr zugestehen. Nachdem neun Fälle „großzügig wegbeschränkt“ worden waren, beantragte sie für die vier verbliebenen Anklagepunkte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Saaldorf-Surheimer nutzt kompliziertes Liefermodell – Aufwändige Ermittlungen
„Die Taten passierten während Corona, und vor dem Hintergrund von Geldsorgen und privaten Problemen“, versuchte Verteidigerin Herzog eine Erklärung. Sie verwies auf die Schadenswiedergutmachung und darauf, dass ihr Mandant wieder in fester Beziehung lebe und eine neue Arbeitsstelle habe. „Auf jeden Fall Bewährung“, forderte die Anwältin, „eine Haft würde die ganze Familie ins Verderben stürzen.“ Herzog erachtete ein Strafmaß von einem Jahr bis „höchstens“ 15 Monaten für angemessen.
Mit Haft täte man niemandem einen Gefallen, meinte auch Vorsitzender Martin Forster. Glücklicherweise habe man das „umfangreiche“ Verfahren mit Teileinstellungen verkürzen können, was etwa in Österreich nicht möglich sei. Im Nachbarland müsste wirklich jeder Bohrhammer, jedes Akku-Paket und jeder Winkelschleifer behandeln werden. „Zeuge für Zeuge, Gerät für Gerät“, blickte der Strafrichter auf die schier endlose Liste, fragte aber auch: „Ob da mehr rauskäme?“
Die drei Richter entschieden wegen Unterschlagung, gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen, Täuschung und veruntreuender Unterschlagung auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Bewährungszeit für den inzwischen im österreichischen Pinzgau lebenden und als Lagerist arbeitenden Verurteilten beträgt drei Jahre. Daneben hat er 1000 Euro an die Caritas Fachambulanz in Bad Reichenhall zu zahlen. (hhö)