Bundespolizei klärt auf
Nach Festnahme in Berchtesgaden: Sollen bzw. dürfen Zivilisten Schleuser festhalten?
Ende Dezember hatten Bewohner in Berchtesgaden-Oberau einen professionellen Fluchthelfer bis zum Eintreffen der Bundespolizei (mit Gewalt) festgehalten. Die Staatsanwaltschaft Traunstein prüft seitdem, ob diese Gewaltanwendung und die dadurch entstandene Verletzung korrekt und verhältnismäßig war. Die Bundespolizei gibt nun Tipps, wie sich Passanten verhalten sollten.
Berchtesgaden - Von „Acht geben, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen“ bis „Kümmern Sie sich um Opfer“ ist alles dabei, nicht hingewiesen wird darauf, dass Zivilisten nicht die Aufgabe der Staatsgewalt übernehmen sollen. „Dieser Hinweis erscheint uns überflüssig, da wir mehrmals darauf hingewiesen haben, die Polizei zu verständigen, sich um Geschädigte zu kümmern und sich möglichst viele Details zu dem Schleusungsvorgang einzuprägen“, so ein Sprecher der Bundespolizei-Inspektion Freilassing. Die Festnahmemöglichkeit durch jedermann habe man absichtlich nicht erwähnt.
Diese Jedermann-Festnahme ist in der Strafprozessordnung geregelt, demnach darf jeder Bürger eine Person auf frischer Tat festnehmen, wenn die Person flüchten könnte oder die Identität nicht bekannt ist. „Es ist daher im Einzelfall durchaus möglich, einen Schleuser festzuhalten bzw. festzunehmen“, so der Sprecher der Bundespolizei. Experten raten davon allerdings ab, denn professionelle Fluchthelfer werden zum einen immer aggressiver und könnten auch bewaffnet sein.
hud