Vorberatung zur neuen Satzung
Eltern in Berchtesgaden müssen mit deutlichem Anstieg der Kitagebühren rechnen
Der Berchtesgadener Hauptausschuss stimmte am Dienstagabend dem Beschlussvorschlag zur neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen zu. Wenn der Gemeinderat nichts Gegenteiliges entscheidet, werden die Gebühren deutlich ansteigen. Die Ursache dafür hängt mit dem Kita-Personal zusammen.
Berchtesgaden - Einstimmig und ohne Fragen oder Diskussionen wurde die Vorberatung durch den Hauptausschuss durchgeführt. Dementsprechend schnell war der Tagesordnungspunkt abgearbeitet, in seiner nächsten Sitzung wird dann der Gemeinderat über die Satzung entscheiden.
Wie Bürgermeister Franz Rasp erinnerte, wurde im vergangenen Jahr die Grundsatzentscheidung getroffen, die Gebühren an die Löhne der Erzieherinnen und Erzieher zu koppeln. Da diese nach den letzten Tarifverhandlungen um 11,5 Prozent angestiegen sind, steigen die Gebühren um circa 10 Prozent. Der Hauptteil der Kostensteigerung durch die gestiegenen Löhne werde nach wie vor von der Gemeinde getragen, erklärte Rasp im Vorfeld der Sitzung unserer Redaktion. „Strom, Versicherung oder Baukosten werden bei den neuen Gebühren nicht berücksichtigt“, versichert er dem Gremium gegenüber.
Gebührenhöhe von drei Faktoren abhängig
Wenn sich der Gemeinderat für die neue Satzung entscheidet, tritt diese zum 1. September 2024 in Kraft. Darin wird geregelt, dass sich die Kosten für die Eltern nach der Dauer der genehmigten Buchungszeit, dem Alter und der Betreuungseinrichtung orientieren. Konkret bedeutet das einen folgenden Gebührensatz:
Kinderkrippe (0 bis 3. Lebensjahr):
Täglich 3 bis 4 Stunden: 200 Euro; täglich 4 bis 5 Stunden: 223 Euro; täglich 5 bis 6 Stunden: 245 Euro; täglich 6 bis 7 Stunden: 268 Euro; täglich 7 bis 8 Stunden: 290 Euro; täglich 8 bis 9 Stunden: 312 Euro; täglich über 9 Stunden: 335 Euro.
Kindergarten:
Täglich 3 bis 4 Stunden: 111 Euro; täglich 4 bis 5 Stunden: 117 Euro; täglich 5 bis 6 Stunden: 128 Euro; täglich 6 bis 7 Stunden: 139 Euro; täglich 7 bis 8 Stunden: 150 Euro; täglich 8 bis 9 Stunden: 162 Euro; täglich über 9 Stunden: 173 Euro.
Wenn ein Kind am Mittagessen teilnimmt, wird eine Gebühr von 2,65 Euro pro Essen fällig. Die Essensgebühr für einen ganzen Monat beträgt 53 Euro. „Die Essensgebühren richten sich nach den tatsächlichen Kosten“, so Rasp. Das Mittagessen kann nur im Voraus für einen ganzen Monat bestellt werden. Außerdem ist in der Satzung geregelt, dass Abbestellungen nur berücksichtigt werden können, wenn sie der Leitung der Einrichtung spätestens bis zum 15. des Vormonats gemeldet werden. Die Rückerstattung des Essensgelds im Krankheitsfall kann beantragt werden. „In allen anderen Fällen muss die Essensgebühr bezahlt werden, auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat“, heißt es in der noch zu verabschiedenden Satzung.
Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kita besuchen
Interessant wird es für Familien, die zwei oder mehr Kinder (auch Stief- oder Halbgeschwister) gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung des Marktes Berchtesgaden besuchen lassen. Hierfür ergibt sich folgende Ermäßigung: Von den Eltern ist die höchste Gebühr eines Kindes vollständig zu bezahlen. Um die Hälfte wird die nächstniedrigere oder gleich hohe Gebühr ermäßigt. Gebührenfrei sind weitere Kinder (geringste Gebühr nach Buchungszeit).
Im gleichen Paragrafen wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Berechnung der jeweiligen Gebührenhöhe je Kind die Beitragszuschüsse des Freistaates Bayern zu den Elternbeiträgen in Abzug zu bringen sind.