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Nach zehn Jahren Stillstand in Bad Reichenhall

„Unendliche Geschichte geht zu Ende“: Grünes Licht für WBG-Wohnanlage in der Auenstraße

Auenstraße in Bad Reichenhall
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Bald ein „Schandfleck“ weniger in Bad Reichenhall. Bereits 2014 wurden die Gebäude abgerissen.

Seit zehn Jahren liegt das städtische Grundstück in der Auenstraße in Bad Reichenhall brach. Doch nun steht endlich der neuen Wohnanlage der WBG nichts mehr im Wege. Fast nichts.

Update, 12. Juni

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Dienstagabend (11. Juni) die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Wohnen in der Auenstraße“ mit 23:0 Stimmen einstimmig beschlossen.

Die Erstmeldung:

Bad Reichenhall – Nach zehn Jahren tut sich etwas am städtischen Grundstück in der Auenstraße 28 bis 32 – vorausgesetzt, dass der Stadtrat der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans am Dienstagabend (11. Juni) zustimmt. Die Dimensionen des Projektes sind nun deutlich kleiner, was auch dem Wunsch der Anwohner entgegen kommt.

Geplant ist eine Wohnanlage, bestehend aus fünf Häusern, mit insgesamt 31 Wohnungen. Die Häuser 1 und 2 sowie 4 und 5 werden über ein gemeinsames Treppenhaus verbunden und somit als jeweils ein Gebäude gesehen. Die Bauten werden drei Vollgeschosse mit einer Firsthöhe 9,60 Metern haben. Zudem wird es statt der zuvor geplanten Tiefgarage eine oberirdische bzw. bis zu einem Halbgeschoss versenkte, teiloffene Garage mit Gründach geben. Beheizt werden die Häuser mit zwei Wärmepumpen. 25 der 31 Wohnungen sollen bis zur Wohnungstüre barrierefrei erreichbar und 14 dieser Wohnungen sogar vollständig barrierefrei sein.

Die Gebäude sollen von der Auenstraße aus erschlossen werden. Der Zugang zu den Wohnungen erfolgt über offene Laubengänge.

Zum Hintergrund

Die Bestandsgebäude wurden 2014 abgerissen. Seitdem plant die Bad Reichenhaller Wohnbau GmbH (WBG), eine hundertprozentige Tochter der Stadt, auf diesem Grundstück Wohnungen zu errichten. Der Stadtrat beschloss daher am 12. Juli 2016 den Bebauungsplan „Wohnen in der Auenstraße“. Im August 2017 wurde jedoch ein Normenkontrollantrag gegen diesen Bebauungsplan eingereicht, der verschiedene Mängel aufzeigte. Es gab sowohl Verfahrensfehler als auch inhaltliche Mängel, die wohl nicht durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden könnten. Infolgedessen wurde das geplante Bauvorhaben der WBG zurückgestellt und nicht weiterverfolgt. Dass die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans am Dienstag vom Stadtrat abgenickt und somit der Weg für das neue Projekt frei wird, gilt als sehr wahrscheinlich.

Gebäude werden höher als die umgebende Bebauung

Anstelle des Bebauungsplans sollte nun eine gebietsverträgliche Bebauung entwickelt werden, die sich gut in die Umgebung einfügt. Das Vorhabengrundstück befindet sich in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet. Die neue Planung sollte sich an den Kriterien des Innenbereichs orientieren.

Visualisierung des Projekts in der Auenstraße

Aber: Die Gebäude werden höher sein als die umgebende Bebauung. Die Verwaltung argumentierte in der Beschlussvorlage der Bauausschusssitzung am Montag (10. Juni): „Die geplanten Gebäude fügen sich trotz größerer Höhe in die Umgebung ein, da das Grundstück durch die Auenstraße wie ein eigenes Quartier wirkt.“ Die 2014 abgebrochenen Häuser hätten zudem ähnliche Abmessungen gehabt.

Abweichungen bei Dachneigung, Stellplätzen und Abstandsflächen

In der Sitzung wurden auch Abweichungen von der Bauvorschrift und vom Abstandsflächenrecht behandelt. Die geplanten Walmdächer entsprechen mit ihrer Neigung vom sieben Grad nicht der vorgeschriebenen Satteldachform. Die niedrige Dachneigung sei laut Verwaltung deshalb gewählt worden, um das Dachgeschoß als Vollgeschoß auszubilden und dadurch mehr Mietwohnraum zu ermöglichen. Diese Abweichung hielt sie für städtebaulich vertretbar, „weil die Auenstraße eine Zäsur zwischen Vorhabensgrundstück und der kleinteiligeren gegenüberliegenden Bebauung darstellt und durch diese Trennung zwei Quartiere mit ihren jeweiligen Eigenarten entstehen.“

Von den 37 Stellplätzen sollen sich 18 in der Garage befinden. 19 werden auf dem eigenen Grundstück und entlang der Auenstraße hergestellt. Das Problem: Entlang der Straße verläuft ein öffentlicher Gehweg, der von den Fahrzeugen überquert werden müsste. Um dies zu verhindern, werden die Grundstücksflächen getauscht, und der Gehweg wird somit auf das Baugrundstück verlegt. Die Herstellungskosten und die Unterhaltspflicht sowohl für den Gehweg als auch für die Stellplätze trägt der Bauherr. Während die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden können, sind Abweichungen vom Abstandsflächenrecht zwischen den Gebäuden innerhalb des Baugrundstücks erforderlich. Auch diese können laut Verwaltung zugelassen werden.

Die Diskussion: „Unendliche Geschichte geht zu Ende“

Auf die „unsägliche Vorgeschichte“ und die „konfrontative Situation mit der Nachbarschaft“ brauche man nicht mehr eingehen, so Oberbürgermeister Dr. Christoph Lung (CSU). Wichtig sei nun, dass Wohnraum geschaffen werde. „Eine unendliche Geschichte geht zu Ende“, freute sich auch Fritz Grübl (FWG). Er wollte von Lung, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der WBG ist, wissen, wann es los geht. Dieser entgegnete, dass er im Gremium als Oberbürgermeister spreche, aber von der Geschäftsführerin Margit Reime, die auch in der Sitzung als Zuhörerin anwesend war, erfahren habe, dass der Baustart für Herbst, „idealerweise September“, geplant sei – natürlich unter der Prämisse, dass der Stadtrat am Folgetag den Bebauungsplan aufhebt.

Werner Mägerle (Liste Lackner) erklärte, dass er sich wesentlich mehr Wohnungen vorgestellt habe. „Ein Bau wird billiger, je mehr Wohnungen ich zur Verfügung stelle.“ Daher erkundigte er sich, ob das Baurecht auf diesem Grundstück voll ausgenutzt wurde und warum es nicht mehr barrierefreie Wohnungen und keine Aufzüge gebe. „In der Vergangenheit wurde viel zu massiv geplant. Wir hatten die Situation, wo die Stadt auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugesteuert wäre. Damit erübrigt sich die Diskussion, was möglich gewesen wäre“, entgegnete Lung. Christina Angerer vom Bauamt verwies darauf, dass es in den beiden „Doppelgebäuden“ Aufzüge gebe, nur im dritten nicht. Zur Barrierefreiheit fügte Lung noch hinzu: „Wir wollen, dass dieses Quartier mit einem guten Mix an Bewohnern belegt wird.“ Jede Wohnung barrierefrei zu gestalten, mache daher keinen Sinn. „Das ist ein gutes und durchdachtes Konzept.“ Dem Bauvorhaben sowie den Abweichungen stimmten die Mitglieder des Bauausschusses schließlich einstimmig zu.

mf

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