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So ist die Situation in Bad Reichenhall und Berchtesgaden

Neues Gesetz - neue Verstöße? Cannabis-Kontrollen im Kreis Berchtesgadener Land

Stefan Scharf (links) ist Erster Polizeihauptkommissar bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden.
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Stefan Scharf (links) ist Erster Polizeihauptkommissar bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden.

Seit Anfang April ist der Konsum von Cannabis gestattet. Einen Verstoß gegen das Cannabisgesetz haben die ersten Polizeihauptkommissare Stefan Scharf aus Berchtesgaden und Peter Huber aus Bad Reichenhall in ihrem Zuständigkeitsgebiet aber noch nicht zur Anzeige gebracht. Vor Kindergärten und Schulen wird verstärkt kontrolliert - dank eigens erstellter Karten. Im Landkreis soll die Präventionsarbeit wichtiger werden, sagt Huber. 

Bad Reichenhall/Berchtesgaden - „Ich bin gespannt, inwieweit die Absicht erfolgreich umgesetzt werden kann, den Schwarzmarkt zu bekämpfen“, sagt Huber und äußert zwischen den Zeilen damit Zweifel, dass dies mit dem seit 1. April geltenden Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften gelingen kann. Seitdem das Gesetz eingeführt ist, kontrollieren Polizeibeamte im gesamten Landkreis verstärkt nach den rechtlichen Gesetzesvorgaben, sagt Stefan Scharf aus Berchtesgaden. Schulen und Kindergärten stehen dabei im Fokus der Polizeibeamten, bestätigt der erste Polizeihauptkommissar Berchtesgadens.

Die Mittelschule Berchtesgaden: Hier zu kiffen, ist nicht erlaubt.

In Bad Reichenhall haben sich die Polizisten mit Adresslisten darauf vorbereitet, wo sich die neuralgischen Punkte befinden. „Wir haben auf einer Karte mit Farben eingepflegt, wo der Cannabiskonsum nicht gestattet ist“, sagt Peter Huber. Abstände zu Kindergärten und Schulen wurden dabei visualisiert, dasselbe gilt für öffentlich zugängliche Sportbereiche, wie etwa den Kletterfelsen in Karlstein. „Sobald eine Sportanlage gepflegt wird, gilt sie als öffentliche Sportstätte“, weiß Huber. Wer in Sichtweite einer Schule kifft, soll künftig ein Problem bekommen. 100 Meter müssen zwischen Eingang des Gebäudes und Joint-Raucher liegen, wobei die Begrifflichkeit „Sichtweite“ im Gesetz keine tatsächliche Beständigkeit hat.

Für die Polizei bedeutet das, ganz genau hinzuschauen. Huber sagt: „Das Gesetz stellt fest, dass man bei mehr als 100 Metern nicht mehr von einer Sichtweite ausgehen kann.“ Selbst dann, wenn Kinder Sichtkontakt zu einem Cannabis-Konsumenten hätten. Bedeutet für die Praxis: Polizeibeamte müssten im Fall der Fälle das Maßband anlegen. „Wir müssen im Zweifel genau dokumentieren, an welchem Ort geraucht wurde und dann messen“, so Peter Huber.

Klar ist: Zwischen 7 und 20 Uhr ist der Cannabiskonsum in Fußgängerzonen untersagt. Davor und danach kann der Joint ohne Weiteres auch dort konsumiert werden. Sollten in diesem Fall Jugendliche zugegen sein, haben Kiffende nichts zu befürchten. „Wenn der Konsum in der Bewegung stattfindet, wird man nicht unterstellen können, dass es sich um einen Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Jugendlichen handelt“, sagt Huber. In kommunalen Parks ist der Konsum ebenso möglich, außer eine Grünanlagensatzung regelt das. Bis 25 Gramm Cannabis sind möglich. Wer mehr mit sich führt, verliert dann alles.  

Ab 20 Uhr stellt ein Joint in der Reichenhaller Fußgängerzone kein Problem mehr dar.

Cannabis-Konsum ist im Landkreis verbreitet, weiß man bei der Polizei. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Aufgriffe, größere Funde, bekiffte Autofahrer. Letztere könnten sich zum Problem entwickeln, weil hier noch keine abschließende Höchstgrenze für den Fahrer festgestellt wurde. „Bislang fand der Konsum im Bereich der Illegalität statt, nun im Bereich der Legalität“, sagt Huber. Seine Einschätzung: „Das kann zu einem massiven Problem führen.“

Der Erste Hauptkommissar hat gute Gründe, die Problematik beim Namen zu nennen. Denn er weiß: Ein eigenes Auto und ein Führerschein haben im Berchtesgadener Land für junge Leute noch immer hohe Priorität. Viele sind auf das eigene Fortbewegungsmittel angewiesen. Im ländlichen Bereich hat das Fahrerlaubnisrecht daher größere Bedeutung als etwa in der Stadt. Wegen teils weiter Wege und überschaubar frequentierter Anbindungen im öffentlichen Nahverkehr hat der Führerschein im ländlichen Raum einen weiterhin hohen Stellenwert. 

Genau hier liegt auch die Krux: „Wenn ein Führerscheinbewerber als Cannabiskonsument festgestellt wurde und die Fahrerlaubnisbehörde davon Kenntnis erhält, kann das theoretisch ein K.-o.-Kriterium für die Berufswahl sein“, sagt Huber. Deshalb soll auf die bereits vorhandenen Präventionsangebote ein Fokus gelegt und diese erweitert werden. In den Schulen sei man mit diversen Programm bereits vertreten, so der Polizeihauptkommissar. „Die Cannabis-Thematik wird hier künftig integriert“, so Huber. Er befürchtet, dass so mancher Führerscheinaspirant den Cannabis-Konsum zu lax nehmen könnte. Wenn die Fahrerlaubnis am Ende nicht gestattet wird, weil ein Betroffener auffällig wurde, hat dieser ein großes Problem. „Darüber werden wir aufklären müssen“, sagt Peter Huber.

kp 

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