Einbruch zwischen zwei Gefängnisaufenthalten
Zehnfach vorbestraft – doch ist ein Schönauer auch in die Berufsschule eingestiegen?
Ein 24-jähriger Schönauer räumt vor Gericht einen Diebstahl von 950 Euro in einer Pizzeria ein. Der zehnfach vorbestrafte Mann kann sich jedoch nicht an einen weiteren Einbruch erinnern. Seine Aussagen werfen Fragen auf.
Schönau am Königssee/Laufen – Das Fenster der Schönauer Pizzeria soll offen gewesen sein. Der nächtliche Besucher brauchte daher nur das Fliegengitter zu entfernen, um dort einzusteigen und rund 950 Euro mitzunehmen. Diesen Diebstahl räumte der heute 24-jährige Schönauer im Laufener Amtsgericht ein. „Nicht erinnern“ mochte er sich an einen gewaltsamen Einbruch in der Freilassinger Berufsschule.
Der Angeklagte ist zehnfach vorbestraft. Nach eigener Angabe verbrachte er insgesamt vier Jahre in Österreich hinter Gittern. Nach Verbüßen seiner letzten Haftstrafe war der deutsche Staatsbürger am 23. Oktober 2024 am Grenzübergang Freilassing den deutschen Behörden übergeben worden.
Der Einstieg in die Schönauer Pizzeria war in der Nacht des 31. März 2022 geschehen. Dort hatte er einen Kellner-Geldbeutel mit 700 Euro Inhalt mitgenommen. Dazu 200 Euro in Münzen und 50 Euro aus einem Trinkgeldglas. Der Schaden am Fliegengitter bezifferte man auf 10 Euro. Der Angeklagte berichtete, zuvor eine halbe Flasche Whiskey getrunken, und täglich regelmäßig zwei Gramm Cannabis konsumiert zu haben.
Einbruch zwischen zwei Gefängnisaufenthalten
„In dieser Schule war ich noch nie“, behauptete er zur zweiten Anklage, über die der ermittelnde Beamte der PI Freilassing berichtete. Am Morgen des 23. März 2022 hatte der Kantinen-Betreiber die Polizei verständigt. Möglicherweise hatte sich der Täter in der Berufsschule einsperren lassen, und hatte dann vom Innenhof versucht, Fenster aufzuhebeln. Die Beute soll hier lediglich 30 Euro betragen haben, der Sachschaden rund 1440 Euro. An einer Schublade konnten DNA-Spuren gesichert werden, die im Abgleich mit dem österreichischen Datenbestand eine Übereinstimmung zum Angeklagten erbracht hatte.
Entgegen seiner Behauptung, er kenne die Schule gar nicht, war der Angeklagte dort im Jahr 2017 als Schüler registriert gewesen, weshalb Spuren auch aus dieser Zeit stammen könnten. „Nein, ja, nein, keine Ahnung“, zeigte sich der 24-Jährige verwirrt. Letztlich stellte das Gericht diese zweite Anklage ein. In einem früheren Gutachten waren dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung, paranoide Schizophrenie und ein Cannabis-Abhängigkeits-Syndrom attestiert worden. „Ich bin nicht schizophren“, widersprach der Schönauer, er nehme lediglich Tabletten zur Beruhigung.
„Erheblich und einschlägig vorbestraft, dazu die hohe Rückfallgeschwindigkeit und der Sachschaden“, fasste es Staatsanwältin Christiane Lannes zusammen. Sie beantragte ein Jahr ohne Bewährung. Verteidiger Rechtsanwalt Julian Praun sah seinen Mandanten durch Alkohol und Drogen beeinflusst, weshalb vier Monate zur Bewährung ausreichend seien.
Richter Christopher Lang entschied auf sechs Monate unbedingt. Dazu hat der Schönauer 950 Euro an Wertersatz zu leisten und die Kosten des Verfahrens zu tragen. Den späten Verhandlungstermin erklärte der Vorsitzende mit dem Haftaufenthalt im Nachbarland. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. (hhö)