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Kurioser Fall in Schönau am Königssee

Verwirrspiel an der Supermarkt-Kasse? Eifrige Polizistin stellt vermeintliche Diebin

In Bayern bleibt es bei den Ladenöffnungszeiten: 6 bis 20 Uhr an Werktagen, nicht länger. Doch es gibt ein paar Sonderregeln.
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Symbolbild: Was passierte wirklich an der Supermarktkasse in Schönau am Königssee? Das Amtsgericht Laufen auf Spurensuche

Eine Rentnerin, drei Flaschen und ein fehlender Kassierer - ein ungewöhnlicher Fall beschäftigt das Amtsgericht Laufen. Die genauen Umstände sind unklar und sollen in einem weiteren Gerichtstermin geklärt werden.

Schönau am Königssee/Laufen – Die 66-jährige Berchtesgadenerin ist polizeibekannt. Doch durfte sie allein aufgrund ihrer Vorgeschichte anlasslos kontrolliert werden? Unklar blieb am Laufener Amtsgericht auch der genaue Ablauf an der Kasse des Schönauer REWE-Marktes. Daher will Strafrichter Josef Haiker unbedingt noch den Mitarbeiter hören, der am 1. Oktober 2024 bei der Rentnerin kassiert hat. Der fehlte an diesem ersten Termin krankheitsbedingt.

Streifen der Polizeiinspektion Berchtesgaden kontrollieren gelegentlich den Parkplatz am Triftplatz bei REWE und Lidl. So auch an diesem Monatsersten gegen 11 Uhr; uniformiert, aber mit Zivilfahrzeug. Dabei war einer Beamtin der Wagen der amtsbekannten Rentnerin aufgefallen. „Sie hat in ihrem Auto rumgewurschtelt und dann was hinterm Beifahrersitz abgelegt“, berichtete die Zeugin. Anschließend sei das Auto „kurz weg“ gewesen und dann beim Lidl wieder aufgetaucht. Anlass für die Polizistin, Frau und Auto zu kontrollieren. Dort fand sie eine Flasche Mineralwasser, eine Flasche Saft und eine Flasche Kirschlikör. Auf dem Kassenbon des Rewe-Marktes aber hätten nur die Leergut-Pfandbeträge gestanden, nicht aber der Einkaufspreis der drei Flaschen. 

„Warum diese Kontrolle?“, fragte Richter Josef Haiker die Zeugin. „Weil die schon öfter …“ antwortete die Polizistin. Anlass für den Strafrichter zu einer deutlichen Ansage: „Das ist rechtswidrig. Vorstrafen begründen keinen Anfangsverdacht. Sie können darauf keine polizeilichen Maßnahmen stützen.“ – „Ach so“, reagierte die Zeugin überrascht. 

Anlasslose Kontrolle einer polizeibekannten Rentnerin wirft Fragen auf

Gleichwohl war die Gesetzeshüterin mit den drei Flaschen zur Kontrolle in den Markt gegangen. Haiker fragte: „War dort der vermeintliche Diebstahl schon aufgefallen?“ „Nein“, so die Polizistin, „die waren überrascht, als ich die drei Flaschen hingestellt habe.“ Doch was war dort zuvor passiert? Zunächst soll die Rentnerin sowohl die Leergut-Bons als auch die drei vollen Flaschen aufs Kassenband gelegt haben. Während der Mann an der Kasse die Leergut-Bons scannte, soll die Angeklagte die vollen Flachen in ihrer Tasche verstaut haben. Das Pfand wurde ausbezahlt, die Rentnerin verließ den Markt. 

„Wo ist da der Vorsatz, wenn meine Mandantin die drei Flaschen aufs Förderband stellt?“, fragte Rechtanwalt Hans-Jörg Schwarzer. „Musste sie denn gleich nachrechnen, ob der Betrag so stimmt?“ Der Verteidiger mochte hier weder Diebstahl noch Betrug erkennen. Was folgte war eine lange Sitzungsunterbrechung, ehe der Vorsitzende bekanntgab, das Verfahren auszusetzen, um bei einem weiteren Termin den erkrankt fehlenden Kassierer zu hören. Unklar blieb zudem, ob die eigenmächtigen „Ermittlungen“ der Beamtin zu einem Verwertungsverbot führen. (hhö)  

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