War wirklich ein „Dreiecksbetrug“ geplant?
Ex-AfD-Kreisrat in Laufen vor Gericht: Betrugsvorwürfe und dubiose Geschäftspraktiken
Jens Schosnowski, ehemaliger AfD-Kreisrat, steht vor Gericht wegen Betrugsverdacht. Er soll Goldmünzen verkauft, aber nicht geliefert haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, Schmuck von einem Ehepaar gekauft, aber nur teilweise bezahlt zu haben.
Bad Reichenhall/Laufen – Er selbst sei schon einmal auf diese Dreiecksmasche hereingefallen, erzählte (Ex-AfD-)Kreisrat Jens Schosnowski im Laufener Gerichtssaal. Ein weiteres Mal würde ihm das nicht mehr passieren. Und so lieferte er die angebotene 2000-Euro-Goldmünze trotz Gelderhalts nicht. In einem zweiten Fall hatte er selbst Geld und Schmuck von einem heimischen Ehepaar gekauft, aber nur einen Teil davon bezahlt. Der derzeit arbeitslose Angeklagte beteuerte, nie in Betrugsabsicht gehandelt zu haben.
Was war geschehen? Im September 2023 hatte der 49-jährige Angeklagte auf der Verkaufsplattform eBay eine Goldmünze im Wert von 2000 Euro angeboten, das Geld kassiert, aber nicht geliefert. Rund zwei Monate später hatte er Gold- und Silbermünzen, Ohrringe sowie zwei Goldbarren zum Preis von 10.060 Euro angekauft, war aber 6000 Euro schuldig geblieben. Betrug in zwei Fällen lautete demnach die Anklage der Staatsanwaltschaft.
Verteidigung und frühere Verurteilungen: Schosnowski bestreitet Betrugsabsicht
Im ersten Fall will Schosnowksi einen Dreiecksbetrug gewittert haben, nachdem ihm der Besteller gebeten habe, die Goldmünze an einen „Schwager“ in England zu schicken. Gänzlich „dubios“ sei es für geworden, als eine Nachricht aus Polen eingetroffen sei. „Ich schicke eine Ware nur an den, der bezahlt“, verwies Schosnowski auf einschlägige „Geschäftsbedingungen“ und den „Käuferschutz“ der Bezahlplattform PayPal. „Wenn der angegebene Adressat sich meldet, kriegt er die Lieferung sofort“, versicherte der 49-Jährige. Kurz erklärt: Ein Besteller bezahlt, der Verkäufer soll die Ware jedoch an eine andere angegebene Adresse schicken, und der „Kunde“ moniert anschließend, die versprochene Ware nicht erhalten zu haben. „Ich bin schon mal reingefallen.“
Und die zweite Anklage mit dem heimischen Rentner-Ehepaar? Nach verschleppter Lungenentzündung, Weihnachten, Urlaub und Wasserschaden im Computer sei es zu diesem „Kuddelmuddel“ gekommen. Dabei habe er mit dem Ehepaar schon mehrfach Geschäfte abgewickelt und generell auf eBay und Google nur allerbeste Bewertungen. „Derartige Sachen kann man sich nicht leisten, das Geschäft lebt von Empfehlungen“, unterstrich Schosnowski.
Gericht entscheidet auf Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 1000 Euro
„Sie kaufen Gold- und Silbermünzen, obwohl sie das Geld gar nicht haben“, hielt dem Strafrichter Josef Haiker entgegen. „So ist das Geschäftsmodell“, entgegnete der Angeklagte, versicherte aber, stets mindestens 6000 Euro parat zu haben. „Ein möglicher Rest wird dann später bezahlt.“ Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Frank Miksch, regte an, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen, denn eine Betrugsabsicht sei nicht nachzuweisen und der Fall 1 „schon komisch.“
Allerdings ist Jens Schosnowski kein unbeschriebenes Blatt. Im Dezember 2021 hatte er 5500 Euro wegen Urkundenfälschung zu zahlen, nachdem er mit unrichtigen Kennzeichen und unversichertem Auto unterwegs gewesen war. Zu einer weiteren Verurteilung war es im Mai 2024 gekommen, als er 170 Euro kassiert hatte, angebotene Münzen aber nicht geliefert, sie stattdessen auf einer anderen Plattform erneut angeboten hatte. In solchem Handeln sah Richter Josef Haiker damals „Anzeichen eines klassischen Betrügers. Wenn’s eng wird, erzählen sie eine andere Geschichte.“ Es war eine Geldstrafe von 1080 Euro fällig geworden.
Weil sich diesmal auch die Staatsanwältin ein anderes Ende „vorstellen“ konnte, entschied der Strafrichter auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 1000 Euro in 100-Euro-Raten an den gemeinnützigen STC Rescue e.V. in Bischofswiesen. Der ermittelnde Beamte sowie das geschädigte Ehepaar mussten nicht mehr in den Zeugenstand. Laut Verteidiger ist der Fall 2 inzwischen bezahlt. Für den Fall 1 hätte sein Mandant das Geld bei sich gehabt. (hhö)