Verhandlung am Amtsgericht Laufen
Raubzug durch Europa auf der A8 gestoppt: Vater und Sohn mit gestohlenen Maschinen im Sprinter erwischt
Bei einer Kontrolle auf der A8 wurden fast 200 Maschinen ohne Herkunftsnachweis in einem alten Sprinter entdeckt. Die beiden bosnischen Insassen, Vater und Sohn, stehen nun in Laufen vor Gericht.
Anger/Laufen – Vom Laubbläser bis zur Nagelmaschine, vom Bohrhammer bis zur Motorsense. Insgesamt 196 hochwertige Maschinen und Werkzeugkoffer hatten Vater und Sohn für ihren Weg von Nordfrankreich nach Bosnien in den alten Sprinter geladen. Ohne irgendeinen Herkunftsnachweis. Ihre Fahrt endete bei der Kontrollstelle an der A8 auf Höhe Anger. Nach fünf Monaten U-Haft standen der 50- und der 71-jährige Bosnier jetzt in Laufen vor dem Schöffengericht.
Der Sohn will sich im französischen Metz zu der Fahrt breitschlagen haben lassen. Ob es jedoch die einzige war, daran hatte Staatsanwältin Vera Sophia Wagner erhebliche Zweifel. Direkt an den Hecktüren hatten die Grenzpolizisten Möbel vorgefunden. Dahinter verborgen Maschinen und Werkzeuge im Wert zwischen 50 und 2100 Euro, in Summe knapp 60 000 Euro.
60.000 Euro Diebesgut im Transporter versteckt
Den Sprinter mit dem französischen Kurzkennzeichen will sich der 50-Jährige ursprünglich zum eigenen Umzug angeschafft haben. Für den Transport der Maschinen sollte er 2000 Euro bekommen. Der Vater, angeblich nur auf Besuch bei seinen beiden Kindern in Frankreich, will lediglich beim Einladen geholfen haben. Abends, auf einem dunklen Parkplatz. Beide räumten ein, von der illegalen Herkunft der Waren gewusst zu haben.
Etwa die Hälfte der Maschinen konnte der Ermittler der Kripo Traunstein bislang den Besitzern zuordnen: in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Luxemburg. Gestohlen aus Firmenfahrzeugen waren insbesondere teure Geräte mit einer Individual-Nummer versehen und so die Besitzer zu ermitteln. Ob es Anhaltspunkte dafür gebe, dass die beiden Angeklagten mehr als „nur Kuriere“ waren, wollte Vorsitzender Martin Forster von dem Kriminalhauptkommissar. Nein, denn Zeiten, Wege und Handyauswertung würden diese Diebstahltaten nicht hergeben. Allerdings: „Ich meine schon, dass sie in diesem Gewerbe tätig sind“, so der Kripo-Ermittler, denn Mobiltelefonbilder hätten Rohbauräume mit offenbar zwischengelagerten Maschinen dieser Art gezeigt. Doch vorbestraft sind Sohn und Vater nicht.
„Ich meine, es war nicht ihre erste Fahrt“, erklärte Staatsanwältin Wagner, „oder aber, es waren weitere geplant.“ Den „Hauptakteur“ sah sie im Sohn, dahinter eine „erhebliche kriminelle Energie“ und eine notwendige „Struktur“. „Mein Mandant hat damit nichts zu tun“, bekräftigte hingegen Verteidiger Stefan Krnjaic für den 71-Jährigen. Der Vater sei hier nur so „reingeschlittert“.
Geständnis führt zu Bewährungsstrafe
Dass es nur diese „einzige Fahrt“ gewesen sei, könne nicht widerlegt werden, meinte Sohn-Verteidigerin Ingrid Babic, weshalb das Urteil nach „Absprache“ erfolgen sollte. Der Hintergrund: Das Gericht hatte sich nach einem Rechtsgespräch gleich zu Beginn der Verhandlung mit den Verteidigern im Falle eines vollumfänglichen Geständnisses auf eine Strafe im oberen bewährungsfähigen Bereich verständigt.
Und so fiel das Urteil dann auch aus: Wegen gemeinschaftlich gewerbsmäßiger Geldwäsche bekam der Vater ein Jahr und neun Monate, der Sohn zwei Jahre; beide Strafen sind für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. „Es gehen viel Baumaschinen in Richtung Balkan“, wusste Richter Forster zu berichten, selbst Bagger würden gemietet und dann nach Südosteuropa verschoben. In der fünfmonatigen U-Haft sah das Gericht einen „ganz erheblichen Denkzettel“, da beide Angeklagten gesundheitlich schwer angeschlagen sind. Die Kosten des Verfahrens haben sie laut Gesetz ohnedies zu tragen. Die Haftbefehle wurden aufgehoben. (hhö)