Urteil am Amtsgericht Laufen
Nackfotos von schlafender Schülerin (17) gemacht: Warum ein Mann jetzt einen Aufsatz schreiben muss
Ein 19-jähriger Mann war am Amtsgericht Laufen angeklagt, weil Nackt-Fotos von einer schlafenden 17-Jährigen gemacht hatte. Diese (ungewöhnliche) Strafe erwartet ihn nun.
Laufen - Die 17-Jährige war betrunken. Und so hatte ihr der 19-jährige Techniker angeboten, bei ihm zu übernachten. Nicht zuletzt aus Sorge, die junge Frau könnte sich einem eher zwielichtigen Mann anschließen. Doch was dann geschah, belastet die Schülerin bis heute. Denn der 19-Jährige machte ein Foto, dass die Frau mit entblößtem Unterleib zeigt, und ihr Gesicht erkennbar ist. Weil er dieses Bild weiterschickte, stand er in Laufen wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs vor dem Jugendrichter. Der wählte eine eher ungewöhnliche Bestrafung.
„Ich fand’s cool, ein Foto zu machen“
Der Techniker war früh wach geworden und fand die Schülerin teilweise unbekleidet schlafend. „Ich fand’s cool, ein Foto zu machen“, gestand er im Gericht. Doch damit nicht genug. Weil er in seiner WhatsApp-Gruppe „ein bissl angeben“ wollte, verschickte er das Bild der Schülerin an rund ein Dutzend Kumpels. Erst „im Nachhinein“ sei ihm bewusst geworden, welchen „Riesenscheiß“ er da gemacht habe, worauf er alles unternommen haben will, dass dieses Bild überall gelöscht wird. „Wenn sie etwas rausschicken, haben sie es nicht mehr in der Hand, wohin es geht“, machte Richter Josef Haiker deutlich und fragte: „Wie soll diese Frau jemals wieder jemanden vertrauen können?“
Rechtsanwalt meldet sich zu Wort
Das Bild sei immer noch unterwegs, behauptete Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer als Vertreter des Mädchens und deren Familie. Er vermutet, dass der Angeklagte die Schülerin ausgezogen habe, denn es widerspreche jeder Lebenserfahrung, dass sich jemand bei einem Bekannten ohne Nahbeziehung ausziehe. Dem widersprach der 19-Jährige ausdrücklich. Er hatte sich entschuldigt und die Aussprache mit den Eltern gesucht.
Seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Katharina Pilsel, erklärte, ihr Mandant sei bereit zu einer Entschädigung, weshalb er 500 Euro mitgebracht habe. Schwarzer entgegnete, dass diese Summe „in keinem Verhältnis zur Tat“ stehe. Auf Pilsels Nachfrage, was er sich vorstelle, antwortete der Anwalt: „Wir melden uns, wenn das Strafmaß hier bekannt ist.“
„Folgen waren wirklich dramatisch“
Staatsanwalt Severin Köpnick mochte dem Angeklagten Reue und Einsicht abnehmen, „doch die Folgen waren wirklich dramatisch“, für eine Tat, „die nicht wieder ungeschehen gemacht werden kann.“ Weil „ein gleichgelagerter Verstoß“ nicht zu befürchten sei, wollte es Köpnick bei einer Geldauflage von 900 Euro belassen, die der Techniker an die Geschädigte zahlen solle, um die Tat „wenigstens symbolisch wieder etwas gut zu machen.“ Der Betrag sollte „angemessen“ sein, ergänzte Schwarzer, ohne eine Summe zu nennen.
Diese Strafe erwartet den 19-Jährigen
Katharina Pilsel sprach von einem „schwierigen Fall“, denn der 19-Jährige sei sich des „Ausmaßes“ nicht bewusst gewesen. Die Folgen hätten ihn „schwer getroffen“. Die Verteidigerin bot eine Zahlung zwischen 500 und 800 Euro an und zweifelte, ob eine Nebenklage in diesem Fall „wirklich notwendig“ gewesen sei. Josef Haiker entschied, dass der Angeklagte 1000 Euro an die Schülerin zu zahlen hat. Daneben hat er einen handgeschriebenen vierseitigen Aufsatz zu verfassen, der sich mit der Tat, den Folgen und generell den sozialen Medien auseinandersetzt.
„Sie gewinnen ihr Vertrauen, sie geht mit ihnen, und dann passiert so was“, schloss der Jugendrichter. Die Schülerin war bei der Verhandlung nicht anwesend. Ob weitere zivilrechtliche Forderungen auf den jungen Mann zukommen, wurde im Gerichtssaal nicht bekannt. Die Kosten des Verfahrens hat er zu tragen.
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