46.000 Euro im Gepäck – bei Grenzkontrollen aufgeflogen
Von Hessen nach Österreich: Kurierjob für Hells Angels endet für 30-Jährigen im Knast
Ein arbeitsloser 30-Jähriger wird beim Transport von 46.000 Euro für die Rockerbande 'Hells Angels' erwischt. Die Tat sollte ihm schnelles Geld für seine Drogen- und Spielsucht bringen. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Laufen verantworten.
Walserberg/Laufen – Von Hessen kurz mal nach Österreich reisen und Geld abholen. Und damit 5000 Euro in weniger als 24 Stunden verdienen. Das schien dem 30-jährigen Drogenkonsumenten zu verlockend. Doch auf der Rückfahrt flog der gebürtige Ukrainer auf. Am Grenzübergang Walserberg fand die Grenzpolizei in seiner Reisetasche 46 000 Euro Bargeld, die mutmaßlich aus „Geschäften“ der Rockerbande „Hells Angels“ stammte. Am Laufener Amtsgericht schickte Strafrichter Martin Forster den Mann wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche für eineinhalb Jahre hinter Gitter.
Ein langjähriger Bekannter soll ihm den Job angeboten haben. Weil der arbeitslose Mann viel Geld für seine Drogen- und Spielsucht verbrauchte, kam ihm das Angebot gerade recht. Per Bahn reiste der Angeklagte ins österreichische Klagenfurt. Schon auf der Hinfahrt war er kontrolliert worden und mit einem „vermissten“ Ausweis erwischt worden. In Klagenfurt angekommen, war ihm eine Adresse und ein Bild mit einer eingekreisten Mülltonne übermittelt worden. Darin zwei Pakete zu je 20 000 Euro mit Original-Verpackung und Banderole einer österreichischen Bank. Dazu ein Umschlag mit 6000 Euro.
Zurück nach Salzburg reiste der Mann per Taxi. Dem Fahrer hatte er 600 Euro bezahlt und weitere 50 Euro angeboten, falls er den dortigen Flixbus noch erreiche. „Es sollte alles schnell über die Bühne gehen“, erklärte die Ermittlerin des Zollfahndungsamtes München. Verräterisch war der Chat mit seinem Auftraggeber E. „Du wirst Geld sehen, so was hast du noch nicht gesehen“, hatte der geschrieben, worauf der Angeklagte verräterisch erwiderte: „Wenn das läuft, war das nicht meine letzte Fahrt.“
30-Jähriger packt am Laufener Amtsgericht aus
Im Gerichtssaal benannte der 30-Jährige den Auftraggeber E. mit Klarnamen. Ein Plus für ihn. Doch der Hanauer hat neun Vorstrafen, unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub. Bewährungen hatte er nicht durchgestanden. Im Jahr 2015 war er schließlich zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden. In den Jahren 2018 und 2023 gab es weitere Verurteilungen. Dass es in diesem Fall „nicht mit rechten Dingen“ zugehe, habe er erkennen müssen, betonte Staatsanwältin Stefanie Grossmann. Daran, dass diese 46 000 Euro aus „rechtswidrigen Taten“ stammten, hatte sie keinen Zweifel. „Die Hells Angels sind bekannt für Drogengeschäfte, Prostitution, Betrug und Erpressung.“ Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, „eine Bewährung kann es definitiv nicht geben.“
Eine solche beantragte Verteidiger Christian Freydank, nicht zuletzt wegen der „Suchtproblematik“ seines Mandanten. „Er hat sich hinreißen lassen“, meinte der Anwalt, der eineinhalb Jahre für ausreichend hielt. So entschied auch Vorsitzender Martin Forster, der allerdings keine Bewährung zugestehen mochte. Die 46 000 Euro bleiben eingezogen. „Ich habe den Eindruck, er hat sich in der sechsmonatigen Haft damit auseinandergesetzt“, sagte Forster, „und er hat den Namen des Auftraggebers genannt.“ Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig. (hhö)