Tritte vom Mann mit dem Gipsarm
Gefährliche Eskalation in Schönau: Autofahrer wegen Körperverletzung vor Gericht
Ein Streit über unangemessenes Fahren eskaliert in Schönau. Ein 60-jähriger Oberösterreicher steht nun wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht. Die Situation stellt sich jedoch anders dar, als zunächst angenommen.
Schönau am Königssee/Laufen – Mittag, 5. April 2024, ein Café an einem Parkplatz in Schönau. Ein Autofahrer soll dort unangemessen schnell gefahren sein. Darauf von einem Urlauber aus Köln angesprochen, war die Sache vollkommen aus dem Ruder gelaufen. Ein 60-jähriger Oberösterreicher stand jetzt in Laufen wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung vor Gericht.
Nach der Aufforderung, doch „langsamer und vorsichtiger“ zu fahren, soll der Bruder des angeklagten Frührentners auf den 40-jährigen Kölner losgegangen sein. „Er hat mich am Hals gepackt“, schilderte der Zeuge die Situation, „als ich wegwollte, hat der mich geschubst.“ Über einen Café-Stuhl stolpernd sei er zu Boden gestürzt. Und dort soll ihn der Bruder des Angreifers, der 60-jährige Angeklagte, mit seinem beschuhten Fuß getreten haben.
Eskalation am Parkplatz in Schönau am Königssee
Das bestritt der Oberösterreicher nicht. Doch zuvor will er gesehen haben, wie der Kölner mit einem Plastikstuhl auf seinen Bruder losgegangen war. „Ich war außer mir“, so der Angeklagte, der zu dieser Zeit mit vollständig eingegipstem Arm unterwegs gewesen war. „Ich habe zweimal zugetreten, gegen Schulter und Halsansatz“, gestand der Angeklagte. Der Kölner sprach von Tritten gegen „Beine, Rippen, Rücken“. Ob er sich die Schulter dabei oder beim Sturz ausgekugelt hatte, könne er nicht sagen. Jedenfalls musste er anschließend ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der Kölner gestand, einen der Plastikstühle zu Abwehrzwecken in die Höhe gehalten zu haben, was der Angeklagte möglicherweise falsch verstanden hatte.
Beim Versuch zu schlichten, soll ein Café-Gast vom Angeklagten am Unterarm verletzt worden sein; daneben waren dessen Brille und Handy beschädigt worden. Ein 26-jähriger Berchtesgadener hatte ein „Getümmel zwischen den Tischen“ und die zwei Brüderpaare beobachtet, die sich „schreiend angegriffen“ hatten. „Zusammen mit anderen habe ich versucht, zu beruhigen.“ Das schien gelungen, ehe der Bruder des angeklagten Oberösterreichers „wieder neu angefangen“ haben soll.
Der Fall vor Gericht in Laufen und das Urteil
Der Berchtesgadener Zeuge räumte ein, dass das Geschehen doch weniger dramatisch gewesen war, als er es zunächst bei der Polizei geschildert hatte. „Die Tritte waren nicht extrem fest und nicht extrem bösartig.“ Was Richter Josef Haiker veranlasste, auf die vier weiteren geladenen Zeugen zu verzichten und dem Wunsch von Strafverteidiger Dr. Florian Eder nach einer Einstellung des Verfahrens nachzukommen. Haiker: „Das Geschehen stellt sich doch etwas anders als nach Aktenlage dar.“
Der Oberösterreicher hat nun 1500 Euro an den Deutschen Kinderhospizverein zu zahlen. Nachdem er Brille und Handy bereits mit 500 Euro entschädigt hatte, boten er und sein Verteidiger auch dem Kölner mit der Schulterverletzung 500 Euro Entschädigung an. Der nahm sowohl das Geld als auch die Entschuldigung des Frührentners an. (hhö)