Am Saaldorfer Weinfest
Faustschlag ins Auge – Angeklagter erinnert sich angeblich nicht
Eine Auseinandersetzung auf dem Saaldorfer Weinfest führte zu einer Verhandlung vor dem Laufener Amtsgericht. Ein Freilassinger hatte einen Pettinger mit einem Faustschlag verletzt. Dem vorausgegangen war ein angebliches „Grabschen“.
Saaldorf/Laufen - Ein Verfahren wegen eines ersten Faustschlags war eingestellt worden. Doch die „zweite Gerade“ eines 27-jährigen Freilassingers am Saaldorfer Weinfest landete jetzt am Laufener Amtsgericht. Ein 21-jähriger Pettinger war dabei an Nase und Auge verletzt worden. Der Einspruch des angeklagten Bäckers gegen einen Strafbefehl über 4500 Euro blieb erfolglos.
Angeblich soll es zuvor ein „Grabschen“ des Angeklagten an den Po der Freundin des Pettingers gegeben haben. Eine 18-jährige Zeugin beschrieb diesen ersten Teil der Auseinandersetzung als „a bissl Schlägerei“. Wenig später habe sie den Pettinger mit blutender Nase erlebt. Nach kurzer Zeitspanne soll der Täter erneut aufgetaucht sein. „Der war’s“, kommentierten Anwesende diesen zweiten Auftritt, dem ein Zunge-Herausstrecken vorangegangen war. Nach einem Augenkontakt sei der Angeklagte direkt auf ihn zugekommen, erzählte der Pettinger, der aber zunächst eine Entschuldigung erwartet habe. „Doch dann kam eine Gerade aus dem Nichts“, beschrieb es die junge Zeugin, die mit diesem Schlag dann selbst am Ohr getroffen worden war. Der Pettinger hatte ein geschwollenes Auge davongetragen.
Täter kann sich nicht erinnern
Der Täter war gleich danach verschwunden, doch mit Hilfe seiner Begleiter und Instagram war der 27-Jährige rasch ermittelt. Der behauptete im Gericht, sich nicht mehr erinnern zu können. Mit Handy-Aufnahmen vom Zustand und dem Erbrechen am nahen Waldrand wollte Rechtsanwältin Lisa Stölzle ihren Mandanten entlasten. Im Übrigen verstehe sie nicht, weshalb allein der erste Teil der Auseinandersetzung eingestellt worden sei und nicht gleich das ganze Geschehen.
Freunde des Täters sollen die Opfer-Clique nach dem Vorfall noch unter Druck gesetzt haben. Es brauche keine Polizei, denn man sage ohnehin für den eigenen Kumpel aus, was schließlich ein Drei gegen Drei ergebe.
Keine weiteren Zeugen
Als Verteidigerin Stölzle die Einvernahme eines weiteren vermeintlichen Zeugen ins Gespräch brachte, reagiert Richterin Ann Kathrin Dolge deutlich: „Gut, dann vernehmen wir alle heute genannten Zeugen, dazu den Arzt und einen Gutachter. Wir dürfen also von zwei weiteren Verhandlungstagen ausgehen.“ Das wollte dann auch die Verteidigerin nicht. Einig waren sich die Beteiligten, dass man mit der 18-jährigen Traunsteinerin eine „Top-Zeugin“ ohne jeglichen Belastungseifer gehört habe.
Schließlich brachte Anwältin Stölzle die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ins Spiel, was Staatsanwältin Sabine Krotky mit Verweis auf die Vorstrafe des Angeklagten ablehnte. Alternativ bot die Verteidigerin eine Rücknahme des Einspruchs an, wenn, ja wenn die Staatsanwältin nach bereits zweistündiger Verhandlung überhaupt noch dazu bereit sei. Krotky war es. Stölzel sagte danke, und so blieb es bei den 90 Tagessätzen à 50 Euro. (hhö)