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Acht Anklagen am Laufener Amtsgericht

„Der ist unberechenbar“: Dauerterror in Wohnanlage – Haftstrafe für Freilassinger

Amtsgericht Laufen von der Westseite
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Amtsgericht Laufen von der Westseite

Ein arbeitsloser Mann aus Freilassing steht vor Gericht. Er wird beschuldigt, mehrfach Hausfriedensbruch begangen und Personen bedroht zu haben. Seine Alkoholsucht spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Bad Reichenhall/Laufen – Abstreiten wollte der 53-jährige Freilassinger nichts, aber so recht erinnern konnte er sich an die Taten auch nicht mehr. Acht Taten legte die Staatsanwaltschaft dem arbeitslosen Mann zur Last. Darunter Körperverletzung, mehrfachen Hausfriedensbruch, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Diebstahl. Der Laufener Amtsrichter schickte den vielfach vorbestraften Mann am Ende hinter Gitter.

Der Bürgergeld-Empfänger sprach von einer toxischen Beziehung zu einer Frau aus der Kurstadt. Trotz Hausverbots hielt sich der 53-Jährige permanent in der Reichenhaller Wohnanlage auf und terrorisierte dabei die Nachbarn. Bei einem zerstörte er ein Vogelhäuschen, beleidigte und bedrohte den Rentner. „Der ist unberechenbar“, sagte der 74-jährige Zeuge über den Angeklagten. 

„Ex“ gewürgt – Insgesamt waren 19 Zeugen geladen

Gezeigt hatte sich das am 14. Januar 2024. Gegen Abend war der Angeklagte in Begleitung einer anderen, ebenfalls betrunkenen Frau mit dem Zug von Freilassing nach Bad Reichenhall gefahren. Eine Mitreisende hatte deren Gespräche verfolgt, worin von Geldforderungen die Rede gewesen und ein Messer gezeigt worden war. „Diese Zeugin hat uns verständigt“, berichtete ein Beamter der PI Bad Reichenhall. Die nächste Nachricht folgte auf dem Fuß, denn die Begleiterin des Angeklagten hatte in der Wohnanlage die mit Kette gesicherte Türe von dessen früheren Verlobten aufgebrochen. 

Was dann in der Wohnung geschah, schilderte die 44-jährige Ex-Verlobte des Angeklagten. „Er war eifersüchtig, er hat mich gestalkt und als Hure beschimpft“, berichtete die Frau. Die Begleiterin habe sie an den Haaren gepackt, ihr ein ganzes Büschel ausgerissen und ihr mit erhobener Sangria-Flasche gedroht: „Du stirbst“.  Nachdem sie der Angeklagte gewürgt habe, sei sie ins Bad geflüchtet. 

Von den Hilferufen alarmiert, hatten Nachbarn die Polizei verständigt. „Wir hatten dort fast täglich Einsätze“, schilderte ein weiterer Beamter der PI Bad Reichenhall. Deren neun sagten an diesem Vormittag zu den diversen Anklagepunkten aus, auf ein paar wenige verzichtete Richter Christopher Lang. Merkwürdiger Umstand: Angeklagter und Opfer schreiben sich nach wie vor, obwohl die Frau von Ängsten und Panikattacken sprach. Die mutmaßliche Mittäterin beim abendlichen Sturm in die Wohnung soll sich irgendwo in Norddeutschland aufhalten. 

„Es ist immer Alkohol im Spiel“, betonte Dr. Rupert Müller, der von „regelmäßigen Einweisungen“ des Angeklagten und einer „beginnenden Leberzirrhose“ wusste. Der Sachverständige attestierte eine bipolare Störung und manisch Phasen. Seit 2016 sei der Mann auch mit „Unsinnshandlungen“ aufgefallen. Aufgrund des Alkoholkonsums mochte der Gutachter jeweils von verminderter Steuerungsfähigkeit ausgehen. Eine vom Facharzt angedachte Unterbringung in einer Entziehungsanstalt lehnte der Angeklagte ab: „Das wäre mein Ende.“ 

Dauerterror in Reichenhaller Wohnanlage – Acht Anklagen am Laufener Amtsgericht

Der Freilassinger hat inzwischen elf Einträge im Bundeszentralregister und nach eigener Angabe 29 000 Euro Schulden bei der Justiz, die seine Mutter mit Kleinbeträgen abstottert. 

Aufgrund des brutalen Vorgehens gegen das Opfer in der Reichenhaller Wohnung mochte Staatsanwältin Lisa Böhm von gefährlicher Körperverletzung ausgehen. Dazu komme viermal Hausfriedensbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Bedrohung und mehrfache Beleidigung von Polizisten. Unter Einbeziehung der letzten Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro beantragte Böhm eine unbedingte Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren. Die „Gretchenfrage“ stellte Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer: „Bewährung oder nicht?“ Der Verteidiger betonte das umfängliche Geständnis seines Mandanten – „soweit er sich erinnern konnte“. Und letztlich sei der Grund für viele Straftaten die toxische Beziehung mit dieser Frau gewesen. Schwarzer erbat ein Jahr, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. 

Richter Christopher Lang wollte eine alkoholbedingte Enthemmung weniger gewichten: „Denn er weiß, dass er betrunken Straftaten begeht.“ Bei seinem Strafmaß von einem Jahr mochte der Vorsitzende nicht ausschließen, dass die Staatsanwaltschaft den Instanzenweg geht, und das Strafmaß „schlimmer“ wird. Für eine Bewährung sah Lang keine positive Sozial- und Legalprognose. Die Verhandlung endete nach knapp fünf Stunden und 15 Zeugenaussagen. (hhö)

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