Alleinerziehende Mutter in Laufen vor Gericht
15.000 Euro von Firma geklaut: Fridolfingerin wegen 85 Fällen der Untreue vor Gericht
Über Jahre hinweg hat eine Angestellte immer wieder Gelder ihres Arbeitgebers abgezweigt. Nun musste sich die Fridolfingerin vor dem Laufener Amtsgericht dafür verantworten:
Freilassing/Laufen – Staatsanwalt Severin Köpnick mochte der 43-jährigen Bürokauffrau die angeblichen „Notsituationen“ nicht abnehmen, habe die zweifache Mutter aus dem Salzachtal doch „in gewisser Regelmäßigkeit“ Gelder ihres Arbeitgebers auf das eigene Konto abgezweigt. Binnen vier Jahren summierten sich diese Beträge auf 14.748 Euro. Das Urteil am Laufener Amtsgericht wegen gewerbsmäßiger Untreue in 85 Fällen: 14 Monate, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung.
„Es stimmt“, reagierte die Angeklagte knapp und kleinlaut auf die vierseitige Anklageschrift. Als alleinerziehende Mutter zweier Kinder, beschäftigt in Teilzeit, sei es häufig finanziell „nicht mehr gegangen“. Versicherungen, Strom, Essen, Klassenfahrt, all das musste finanziert werden. Die Frau arbeitete in einem Freilassinger Inkasso-Büro und nutzte die Gelegenheit, Beträge von den Firmenanteilen abzuzweigen, die Kundenanteile hat sie überwiesen.
„Jeden Monat einige hundert Euro“
„Es hat funktioniert“, beschrieb sie die insgesamt 85 Überweisungen, die sie jedoch schlecht hätten schlafen lassen. Die Fehlbeträge waren eines Tages ihren Kolleginnen aufgefallen. Die Kündigung folgte prompt. Ebenso der Strafantrag der Geschäftsführerin. Bei der hatte sich die 43-Jährige erst in der vorangegangenen Woche entschuldigt und eine Rückzahlung in Raten angeboten, nachdem sie inzwischen als Vollzeit-Bürokraft arbeitet und mehr verdient.
„Jeden Monat einige hundert Euro“, mochte Staatsanwalt Köpnick doch das Bemühen um „einen gewissen Lebensstil“ erkennen. Das bestritt die Angeklagte: „Mein Auto ist alt, die Spülmaschine geht seit Jahren nicht mehr.“ Allerdings gestand sie auch: „Ich weiß, anderen geht es schlechter.“ Hilfe, etwa von der Schule, hatte sie nicht in Anspruch genommen, stattdessen Beträge zwischen 38,50 Euro und 600 Euro auf zwei eigene Konten überwiesen. „Nach Bedarf oder Gelegenheit?“, fragte der Staatsanwalt nach. „Nach Bedarf“, beteuerte die Frau aus dem Salzachtal, denn Gelegenheit hätte sie „jeden Tag“ gehabt.
„Knapp an Haftstrafe vorbeigeschrammt“
„Luxuseinkäufe“ der Frau konnte die Polizei nicht feststellen. „Es waren Kleinbeträge. Mal ein Trainingsanzug fürs Kind, mal Vereinsbeiträge, ganz normale Zahlungen“, bestätigte ein Beamter der PI Freilassing. Dennoch erkannten Staatsanwalt und Richter eine gewerbsmäßige Untreue in besonders schwerem Fall. In der Vielzahl und „dem wahnsinnig langen Zeitraum“, sah Richter Josef Haiker eine „gewisse kriminelle Energie“. Helfen würde ihr das uneingeschränkte Geständnis sowie ihre bisherige Unbescholtenheit.
Staatsanwalt Köpnick beantragte für jede der 85 Taten die gesetzliche Mindeststrafe von sechs Monaten, die er schließlich auf eine Gesamtstrafe von 16 Monaten komprimieren wollte. Rechtsanwalt Sven Ryfisch erklärte, dass seine Mandantin „aus Not“ gehandelt habe, um sich ihren Lebensstandard zu erhalten. Weil es „so gut geklappt“ habe, sei die Frau dabeigeblieben. Dennoch erachtete der Verteidiger zehn Monate für ausreichend. Josef Haiker entschied auf 14 Monate und eine vierjährige Bewährungsfrist. Von einer Geldauflage sah der Strafrichter ab, denn die 14.748 Euro werden als Wertersatz „zwingend“ eingezogen. Allerdings betonte Haiker auch, dass die Frau nur „knapp an einer Haftstrafe vorbeigeschrammt“ sei. Die zweifache Mutter nahm das Urteil an.
hhö