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Was zu beachten ist

Reifen richtig einlagern: Worauf Autobesitzer unbedingt achten sollten

Nicht jeder überlässt die Aufbewahrung seiner Reifen nach dem Wechsel einer Werkstatt. Wer die Pneus zu Hause lagert, sollte einige Dinge beachten.

Im Herbst und Frühling steht für die meisten Autofahrer der saisonale Reifenwechsel an – es sei denn, auf dem Wagen sind Ganzjahresreifen montiert, die aber nicht für jedes Fahrprofil eine Option sind. Den Wechsel lassen viele bei einer Fachwerkstatt erledigen – und möglicherweise dort auch gleich gegen eine Gebühr die Reifen einlagern. Wer etwas handwerkliches Geschick hat, kann die Reifen auch selber wechseln. Dann aber müssen die ausgetauschten Reifen selbst eingelagert werden. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Reifen korrekt einlagern: Reinigen, trocknen und den Luftdruck erhöhen

Schon bei der Demontage sollte man unbedingt die Position der Reifen am Auto auf den Pneus kennzeichnen – beispielsweise mit Kreide oder noch besser mit einem speziellen Reifenmarkierstift. Dies ist wichtig, um im in der nächsten Saison die Räder wieder korrekt anzubringen. Ebenfalls beachten sollte man folgendes:

  • Gleich nachdem die Reifen gewechselt wurden, sollte man sie auf Beschädigungen überprüfen.
  • Vor der Einlagerung empfiehlt sich, die Reifen mit einem milden Reinigungsmittel und einer Bürste von Schmutz und Bremsstaub zu befreien. Anschließend müssen die Reifen trocknen.
  • Der Reifendruck sollte laut ADAC um 0,5 Bar gegenüber den Herstellerangaben erhöht werden, so hat der Reifen beim erneuten Wechsel Monate später genug Luft.
  • Generell sollte bei der Einlagerung keine Feuchtigkeit zugelassen werden – diese kann dem Gummi schaden und die Pneus schneller altern lassen. Auch Öle oder Lösungsmittel sollten keinesfalls an die Reifen kommen.
Nach dem Reifenwechsel lagern viele ihren gerade nicht benötigten Reifensatz zu Hause ein. Dabei sollte man einige Dinge beachten. (Symbolbild)

Unterschiede bei der Einlagerung von Kompletträdern und Reifen ohne Felgen

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  • Eingelagert werden sollten die Reifen idealerweise in kühlen und dunklen Räumen, in denen sie vor UV-Strahlung und der Hitze der Sonne geschützt sind.
  • Kompletträder sollte man übereinander liegend lagern. Auch die Lagerung auf einem sogenannten „Felgenbaum“ oder auf speziellen Wandhalterungen sind Optionen.
  • Reifen ohne Felgen sollten hochkant stehend gelagert und gelegentlich gedreht werden.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Reifen austauschen: Wann ist ein Satz neue Pneus fällig?

Experten empfehlen, selbst wenn die Reifen noch ausreichend Profil aufweisen, diese spätestens nach acht bis zehn Jahren auszutauschen. Dies liegt daran, dass sich im Laufe der Zeit die technischen Eigenschaften der Reifen tendenziell verschlechtern. Das Herstellungsdatum kann anhand der sogenannten DOT-Nummer, die sich auf den Seitenflanken der Reifen befindet, ermittelt werden. Diese vierstellige Zahl gibt Auskunft über die Produktionswoche und das -jahr. Zum Beispiel würde die Kennzeichnung „2722“ bedeuten, dass der Reifen in der 27. Kalenderwoche des Jahres 2022 hergestellt wurde.

Dieser Text wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von Redakteur Sebastian Oppenheimer sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

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