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Gesetzesnovelle

Neues Raser-Gesetz in Österreich geplant: Verlust und Zwangsversteigerung von Auto droht

In Österreich plant Verkehrsministerin Leonore Gewessler ein neues Gesetz, um die Autos von Rasern beschlagnahmen zu können. Auch eine Zwangsversteigerung droht.

Auf deutschen Autobahnen gilt oftmals kein Tempolimit, was ein Bugatti-Fahrer im vergangenen Jahr für einen umstrittenen Rekord genutzt hat. Gilt doch mal ein Tempolimit, droht Rasern ein Bußgeld. Handelt es sich um ein illegales Autorennen, ist eine Beschlagnahmung des Autos möglich. Künftig könnte das auch in Österreich der Fall sein, dort will man sogar noch weiter gehen.

Dabei orientiert sich Österreich am Schweizer Modell. Dort können die Autos von Rasern ebenfalls seit einigen Jahren beschlagnahmt und zwangsversteigert werden. Durch eine Gesetzesnovelle könnte das auch in der Alpenrepublik gehen, wie die Grüne-Verkehrsministerin Leonore Gewessler erklärte.

Österreich plant neues Raser-Gesetz: Verlust und Zwangsversteigerung von Auto droht

Jedoch muss nicht jeder Autofahrer, der in Österreich zu schnell war, den Verlust seines Autos befürchten. Die Maßnahme soll nur dann greifen, wenn man das Tempolimit innerorts um mindestens 60 oder außerorts um 70 Kilometer pro Stunde überschreitet. In diesem Fall soll zuständige Bezirksverwaltungsbehörde das vorherige Fahrverhalten des Fahrers prüfen.

In Österreich könnte Rasern künftig der Verlust des Autos drohen. (Symbolbild)

Handelt es sich um einen bekannten Raser, soll der beschlagnahmte Wagen versteigert werden. „Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle anderen Menschen auf der Straße“, betonte die österreichische Verkehrsministerin. Bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen soll die Polizei das Auto an Ort und Stelle beschlagnahmen können.

Österreich plant neues Raser-Gesetz: „Tatwaffe aus der Hand nehmen“

„Es gibt einige wenige auf unseren Straßen, die einfach nicht hören wollen, bei denen die Strafen nicht wirken, bei denen die Nachschulungen nicht wirken“, sagte Gewesseler. Man müsse diesen Menschen die „Tatwaffe aus der Hand nehmen“. Die Verkehrsministerin betonte, dass bei diesen Geschwindigkeiten „niemand mehr volle Kontrolle über sein Fahrzeug“ habe.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Die Einnahmen aus der Versteigerung des Raser-Autos sollen zu 70 Prozent an einen Verkehrssicherheitsfonds fließen. Die restlichen 30 Prozent erhalten die Gebietskörperschaften, wie etwa Kommunen. Werden Raser innerorts mit 80 km/h zu viel erwischt, wäre das Fahrzeug sofort weg. Außerorts ist das ab 90 km/h zu viel der Fall. Ähnliche Reglungen gibt es neben der Schweiz auch in Italien und Dänemark. Die Gesetzesinitiative soll nun in eine sechswöchige Beratung und könnte frühestens Mitte 2023 in Kraft treten.

Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa

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