Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Klare Reglung

Zwei Autos biegen links auf eine vierspurige Fahrbahn ab: Wer darf welche Spur benutzen?

Beim Abbiegen gilt meist rechts vor links. Bei der Wahl der Fahrspur wird es aber etwas komplexer. Was gilt also, wenn zwei Autos zeitgleich links abbiegen wollen?

Autofahren bedeutet für viel Menschen Freiheit. Wer jedoch hinters Lenkrad klettern will, der muss erst mal die Schulbank drücken und den Führerschein machen. Der Lappen wird jedoch immer teurer. Kein Wunder also, dass Fahrschüler in der Theorieprüfung vermehrt versuchen zu betrügen, um nicht durchzufallen. Doch auch danach gerät so einiges von dem in Vergessenheit, das man in der Fahrschule beigebracht bekommen hat. So gibt es beim Abbiegen oftmals Verunsicherung, wenn mehrere Spuren vorhanden sind.

Wüssten Sie beispielsweise, wie Sie sich in folgendem Szenario richtig verhalten? Eine dreispurige Straße mündet in eine Hauptstraße. Zwei Fahrzeuge wollen an der grünen Ampel links auf die vierspurige Fahrbahn abbiegen. Wer darf welche Spur nutzen?

Abbiegen auf mehrspurige Straße sorgt für Verwirrung – Gerichtsurteil verschafft Klarheit

Naheliegend wäre, dass das blaue Auto die Wahl zwischen den beiden linken Fahrbahnen hat und der rote Pkw die beiden rechten Spuren benutzt. Das zweite Auto könnte aber auch nur die ganz rechte Spur nutzen dürfen, während das andere Fahrzeug aus den drei linken Spuren wählen darf. Dem ist aber nicht so.

Wer darf hier welche Spur benutzen?

Genau sowenig sind die beiden Pkw verpflichtet, so auf die linken Spuren einzubiegen, wie sie an der Ampel standen. Bei mehreren weiterführenden Fahrstreifen haben Verkehrsteilnehmer nämlich ein Wahlrecht. Dieses endet erst, wenn sich der Fahrer klar für eine Spur entschieden hat. Und das ist erst 15 bis 20 Meter nach Beginn der Fahrstreifendmarkierung der Fall, urteilte das Berliner Kammergericht  (Az.: 22 U 18/19).

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Auch andere Situationen bringen Autofahrer zum Grübeln

Es gibt jedoch auch noch andere Situationen, in denen Autofahrer ins Grübeln kommen. Etwa dann, wenn vier Fahrzeuge zeitgleich an einer Kreuzung ohne Ampeln oder Schilder ankommen? Wie regelt man in diesem Fall die Vorfahrt?

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.

Nicht weniger kompliziert kann es sein, wenn drei Fahrzeuge an einer Kreuzung ohne Beschilderung stehen. Und auch an Kreuzungen mit einer abknickenden Vorfahrt und Ampel rätselt so mancher Autofahrer, wer zuerst fahren darf.

Rubriklistenbild: ©  PantherMedia (Montage)

Kommentare