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Zwei Autos biegen links auf eine vierspurige Fahrbahn ab: Wer darf welche Spur benutzen?
Beim Abbiegen gilt meist rechts vor links. Bei der Wahl der Fahrspur wird es aber etwas komplexer. Was gilt also, wenn zwei Autos zeitgleich links abbiegen wollen?
Autofahren bedeutet für viel Menschen Freiheit. Wer jedoch hinters Lenkrad klettern will, der muss erst mal die Schulbank drücken und den Führerschein machen. Der Lappen wird jedoch immer teurer. Kein Wunder also, dass Fahrschüler in der Theorieprüfung vermehrt versuchen zu betrügen, um nicht durchzufallen. Doch auch danach gerät so einiges von dem in Vergessenheit, das man in der Fahrschule beigebracht bekommen hat. So gibt es beim Abbiegen oftmals Verunsicherung, wenn mehrere Spuren vorhanden sind.
Wüssten Sie beispielsweise, wie Sie sich in folgendem Szenario richtig verhalten? Eine dreispurige Straße mündet in eine Hauptstraße. Zwei Fahrzeuge wollen an der grünen Ampel links auf die vierspurige Fahrbahn abbiegen. Wer darf welche Spur nutzen?
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Naheliegend wäre, dass das blaue Auto die Wahl zwischen den beiden linken Fahrbahnen hat und der rote Pkw die beiden rechten Spuren benutzt. Das zweite Auto könnte aber auch nur die ganz rechte Spur nutzen dürfen, während das andere Fahrzeug aus den drei linken Spuren wählen darf. Dem ist aber nicht so.
Genau sowenig sind die beiden Pkw verpflichtet, so auf die linken Spuren einzubiegen, wie sie an der Ampel standen. Bei mehreren weiterführenden Fahrstreifen haben Verkehrsteilnehmer nämlich ein Wahlrecht. Dieses endet erst, wenn sich der Fahrer klar für eine Spur entschieden hat. Und das ist erst 15 bis 20 Meter nach Beginn der Fahrstreifendmarkierung der Fall, urteilte das Berliner Kammergericht (Az.: 22 U 18/19).
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