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Knifflige Verkehrssituation

Wer hat Vorfahrt bei drei Autos an einer Kreuzung: Prüfen Sie ihr Verkehrswissen

Wie gut kennen Sie sich mit den Verkehrsregeln aus? Stellen Sie Ihr Wissen in einem kniffligen Beispiel auf die Probe.

Selbst nach vielen Jahren hinter dem Steuer kann es mal zu einer Verkehrssituation kommen, bei der die Teilnehmer vor einem Rätsel stehen – insbesondere, wenn es keine Hilfestellung durch eine Beschilderung gibt.

Verkehrsregeln: Drei Autos an einer Kreuzung – wer hat Vorfahrt?

Stellen Sie sich folgende Situation vor: An einer Kreuzung ohne Beschilderung kommen drei Fahrzeuge aus drei verschiedenen Richtungen – ein graues, ein blaues und ein gelbes Auto. Das graue Fahrzeug möchte nach links abbiegen, das blaue nach rechts und der Fahrer des gelben Autos will geradeaus fahren. Wer hat Vorfahrt?

Wer hat hier Vorfahrt?

Üblicherweise gilt an allen Kreuzungen und Einmündungen, an denen die Vorfahrt nicht durch ein Verkehrszeichen oder eine Ampel geregelt wird, die Rechts-vor-Links-Regel. Das würde bedeuten: Das blaue Auto müsste das graue Auto zuerst fahren lassen und das gelbe Auto müsste dem blauen die Vorfahrt gewähren.

Ganz so einfach ist es aber nicht. Die Rechts-vor-Links-Regel trifft hier nämlich auf eine andere, gleichrangige Verkehrsregel: Linksabbieger müssen grundsätzlich den entgegenkommenden Verkehr durchlassen (Paragraph 9, StVO). Das würde wiederum bedeuten, dass der Fahrer des grauen Autos dem Fahrer des gelben Autos die Vorfahrt gewähren lassen müsste. Ein Paradoxon entsteht: Das blaue Auto müsste auf das graue warten, das graue wartet jedoch auf das gelbe und das gelbe wiederum auf das blaue – niemand könnte also fahren. Was ist zu tun?

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Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Zwei Verkehrsregeln treffen aufeinander: Wie müssen Autofahrer handeln?

Es besteht die Möglichkeit, dass die Autofahrer hier über Handzeichen miteinander kommunizieren, um die Vorfahrt zu regeln, wie das Online-Portal Bußgeldkatalog.org informiert. Irgendeiner der Betroffenen muss also auf sein Vorfahrtsrecht verzichten. Würde zum Beispiel das graue Auto dem blauen Fahrzeug die Vorfahrt gewähren, dürfte als Nächstes das gelbe Auto fahren und anschließend das graue. Das gilt insbesondere, wenn das blaue Fahrzeug geradeaus fahren würde.

Es spricht aber etwas dafür, dass das blaue Auto in diesem Fall zuerst fahren darf. Die StVO schreibt nämlich vor: „Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.“ (Paragraf 8 Absatz 2) Das bedeutet konkret: Da sich die Fahrtlinien des blauen und grauen Autos nicht überschneiden, können sie sich auch nicht gegenseitig behindern. Und da das blaue Auto Vorfahrt vor dem gelben Auto hat (das graue jedoch nicht), könnte das blaue zuerst fahren, anschließend das gelbe und zuletzt das graue.

Rubriklistenbild: © PantherMedia (Montage)

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