Es kann teuer werden
Autobahn-Seitenstreifen: Was Ihnen beim unerlaubten Befahren droht
Im Stau auf der Autobahn den Seitenstreifen nutzen? Das sollte man besser lassen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen die Nutzung erlaubt ist.
Es ist für viele Autofahrer eine allzu bekannte Situation: Man ist auf dem Weg in den Urlaub – oder auf der Rückreise – und gerät in einen Stau auf der Autobahn. Das Stresslevel geht dabei oft schnell nach oben. Dennoch ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren. Denn wenn die nächste Ausfahrt in greifbarer Nähe ist, könnte der Gedanke verlockend sein, den Seitenstreifen als Fahrspur zu nutzen. Dies ist jedoch verboten und kann teuer werden.
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Seitenstreifen auf der Autobahn: Nur für Pannen oder Notfälle
Gemäß §2 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist der Seitenstreifen (auch Standstreifen genannt) kein Teil der Fahrbahn. Er ist durch eine durchgezogene Linie auf der rechten Seite der Fahrbahn abgetrennt. Sein Hauptzweck besteht darin, Autofahrern bei einer Panne oder einem Notfall eine Ausweichmöglichkeit zu bieten. Ein stehendes Fahrzeug auf der Autobahn stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Daher muss ein Fahrzeug, das auf dem Standstreifen steht, mit einem Warndreieck gesichert werden.
In diesen Ausnahmefällen darf der Autobahn-Seitenstreifen befahren werden
Weil der Seitenstreifen kein Teil der Fahrbahn ist, darf man ihn auch nicht befahren. Es gibt nur wenige Ausnahmen:
- Wenn der Standstreifen durch ein Verkehrsschild freigegeben wird. Dies ist meist auf stark befahrenen Autobahnabschnitten der Fall, auf denen häufig Stau droht. Die Freigabe erfolgt dann bei starkem Verkehr über sogenannte Prismenwender oder LED-Tafeln. In diesem Fall muss der Seitenstreifen als rechter Fahrstreifen genutzt werden, da in Deutschland das Rechtsfahrgebot gilt, wie der ADAC in einem YouTube-Video erklärt.
- Die Polizei kann ebenfalls den Seitenstreifen freigeben, beispielsweise um den Verkehr an einer Unfallstelle vorbeizudirigieren.
- Der Standstreifen darf auch befahren werden, wenn in einer Baustelle die reguläre Verkehrsführung geändert wurde und die temporären, gelben Leitlinien über den Seitenstreifen führen.
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Nicht nur das Befahren, sondern auch das Halten und Parken auf dem Seitenstreifen ist verboten. Bei Verstößen drohen folgende Bußgelder und Punkte in Flensburg:
| Tatbestand | Bußgeld/Punkte in Flensburg |
|---|---|
| Seitenstreifen verbotswidrig befahren | 55 Euro |
| Seitenstreifen verbotswidrig befahren mit Behinderung anderer | 70 Euro |
| Seitenstreifen verbotswidrig befahren mit Gefährdung anderer | 80 Euro |
| Seitenstreifen verbotswidrig befahren und Unfall verursacht | 100 Euro |
| Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen genutzt | 75 Euro + 1 Punkt |
| Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen genutzt und andere gefährdet | 90 Euro + 1 Punkt |
| Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen genutzt und Unfall verursacht | 110 Euro + 1 Punkt |
Das unerlaubte Halten oder Parken auf dem Autobahn-Seitenstreifen ist zwar gefährlich, aber mit Bußgeldern in Höhe von 10 beziehungsweise 25 Euro verhältnismäßig günstig. Teuer wird es hingegen, wenn man auf der Autobahn wendet und den Standstreifen in falscher Richtung befährt, beziehungsweise dort rückwärtsfährt.
| Tatbestand | Bußgeld/Punkte in Flensburg |
|---|---|
| Befahren des Seitenstreifens in falscher Richtung | 130 Euro + 1 Punkt |
| Befahren des Seitenstreifens in falscher Richtung mit Gefährdung anderer | 160 Euro + 1 Punkt |
| Befahren des Seitenstreifens in falscher Richtung und Unfall verursacht | 195 Euro + 1 Punkt |
| Rückwärtsfahren auf dem Seitenstreifen | 130 Euro + 1 Punkt |
| Rückwärtsfahren auf dem Seitenstreifen mit Gefährdung anderer | 160 Euro + 1 Punkt |
| Rückwärtsfahren auf dem Seitenstreifen und Unfall verursacht | 195 Euro + 1 Punkt |
Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa
