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Sicher durch den Winter

Schnee-Saison kommt: Welche Profiltiefe müssen Winterreifen haben?

Draußen wird es immer kälter. Die Zeit für Winterreifen ist somit angebrochen. Wer mit zu wenig Profil unterwegs ist, riskiert aber mehr als nur ein Bußgeld.

Langsam ist es unverkennbar, der Winter ist in Deutschland angekommen. In manchen Regionen liegt bereits der erste Schnee. Anderen Orts soll es in dieser Woche so weit sein. Für den Dienstag sagt der Deutsche Wetterdienst für weite Teile der Bundesrepublik leichten bis starken Schneefall voraus. Wer also noch keine Winterreifen aufgezogen hat, sollte dies schnell tun. Vorausgesetzt, es ist noch genug Profil vorhanden.

Egal ob Sommer oder Winter, der Gesetzgeber schreibt für Reifen ein Mindestprofil von 1,6 Millimetern vor. Die Experten der DEKRA raten jedoch dazu, mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe zufahren. Die Winterreifen können ihre volle Leistungsfähigkeit nämlich nur mit genügend Profil abrufen.

Winterreifen mit zu wenig Profil: Bußgeld und Punkt drohen

Wer mit weniger als 1,6 Millimetern unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. „Liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro. Kommt es sogar zu einem Unfall, werden bereits 90 Euro fällig“, erklärt die Allianz Direct.

Hat der Reifen genug Profil, fährt es sich auch auf winterlichen Straßen sicher. Wenn nicht, droht ein Bußgeld.

Ähnliche Bußgelder drohen, auch wenn man auf Pneus unterwegs ist, die nicht an die Witterung angepasst sind. Im Ausland können die Strafen deutlich höher ausfallen. In Österreich sind die Winterreifen zum Beispiel bereits längere Zeit Pflicht.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Winterreifen schützen vor Aquaplaning und bieten mehr Grip auf Eis und Schnee

Und das aus gutem Grund. Die Winterreifen haben nämlich tiefe und breite Profilrillen. Dadurch können die Pneus mehr Schnee aufnehmen, denn dieser haftet bekanntlich am besten auf Schnee, wie auch T-Online.de schreibt. Setzt sich der Schnee in den breiten Rillen fest, verbessert sich dadurch der Grip und die Traktion auf den winterlichen Straßen.

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Und auch die zahlreichen Einschnitte in den Laufflächen der Winterreifen sind nicht grundlos da. Sie verbessern die Straßenhaftung, da die Lamellen in Schnee, Matsch und Eis greifen. Zusätzlich leiten sie Wasser ab und schützen so vor Aquaplaning. Einen guten Winterreifen erkennt man laut Michelin an dem Alpinesymbol (Berg mit Schneeflocke). Pneus, die nur das Kürzel M+S tragen, dürfen ab Oktober 2024 im Winter nicht mehr gefahren werden.

Rubriklistenbild: © mhphoto/Imago

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