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Rechtzeitig überprüfen

Verbot von Reifen mit M+S-Symbol: Ab Oktober 2024 droht ein saftiges Bußgeld

Ab Oktober gelten neue Regeln im Straßenverkehr. Das betrifft auch die Reifen für den Winter. Wer die Falschen aufgezogen hat, muss tief in die Tasche greifen.

Wenn die Tage kürzer werden und die Temperaturen sinken, müssen auch die Reifen am Auto gewechselt werden. Auf die Faustregel „von O bis O“ sollte man sich dabei jedoch nicht mehr verlassen. Die winterlichen Bedingungen können auch davor und danach auftreten. So mancher Autofahrer setzt deswegen auf Ganzjahresreifen – die sind jedoch nicht für jeden die richtige Wahl. Im kommenden Jahr muss womöglich aber dennoch ein neuer Satz her, denn Pneus mit dem M+S-Symbol dürfen ab Oktober 2024 nicht mehr gefahren werden.

M+S-Symbol rechtlich nicht geschützt: Ab Oktober 2024 ist das Alpine-Symbol Pflicht

Reifen, die für winterliche Bedingungen geeignet sind, waren lange Zeit auch am M+S-Zeichen erkennbar. Das Kürzel stand dabei für „Matsch und Schnee“. Da das Symbol aber rechtlich nicht geschützt war, gab es keine speziellen Tests zur Wintertauglichkeit, wie der Automobil-Club Verkehr erklärt.

Noch reicht die Kennzeichnung mit M+S. Im Oktober 2024 ändert sich das jedoch.

Seit 2018 kommt daher nur noch das Alpine-Symbol (ein Berg mit einer Schneeflocke) für die Kennzeichnung von Winter- und Ganzjahresreifen zum Einsatz. Reifen mit dem M+S-Symbol waren übergangsweise aber noch weiter zulässig. Diese Gnadenfrist läuft im Oktober 2024 aber ab.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Falsche Reifen im Winter: bis zu 120 Euro Bußgeld

Auch wenn Pneus mit dem M+S-Zeichen bereits länger nicht mehr verkauft werden, dürften sie sicher noch bei einigen Autos zum Einsatz kommen. Spätestens beim Wechsel auf die Sommerbereifung sollte also ein Blick auf die Flanke der Räder erfolgen. Trägt diese sowohl die Kennzeichnung M+S als auch das Alpine-Symbol, kann der Reifen weiter genutzt werden. „Wer aber nur die M+S-Kennzeichnung hat, sollte sich rechtzeitig einen neuen Satz Reifen beschaffen“, betont der Auto Club Europa.

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Wer dennoch mit Reifen unterwegs ist, die nur mit M+S gekennzeichnet sind, riskiert ein saftiges Bußgeld. Der Bußgeldkatalog sieht für eine nicht angepasste Bereifung eine Strafe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld sogar auf 80 Euro. Kommt es zu einer Gefährdung, werden 100 Euro fällig, bei einem Unfall sogar 120 Euro. Zusätzlich gibt es weiterhin einen Punkt in Flensburg. Im Ausland gelten mitunter sogar noch strengere Regeln bei der Winterreifenpflicht.

Rubriklistenbild: © Fotostand/Imago

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