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Gefahren vermeiden

Regeln der Autobahn: Zwischen Richtgeschwindigkeit und Rettungsgasse – was Sie beachten müssen

Auf der Autobahn wird besonders schnell gefahren – deswegen sollte man die gültigen Regeln als Autofahrer auch alle im Schlaf kennen.

Für meisten Touristen aus dem Ausland sind die deutschen Autobahnen ein ziemliches Kuriosum – darf man doch hier so schnell fahren, wie man möchte. In kaum einem anderen Land ist so etwas möglich. Allerdings gibt es auch in Deutschland mittlerweile auf zahlreichen Abschnitten Tempolimits (deren Gültigkeit übrigens nicht an der nächsten Auffahrt endet). Darüber hinaus gilt aber auf der Autobahn auch noch die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die bei Unfällen eine große Rolle spielen kann. Fährt ein Autofahrer deutlich schneller als die Richtgeschwindigkeit, kann er bei einem Crash unter Umständen eine Mitschuld zugesprochen bekommen.

Sicher Fahren auf der Autobahn – welche Regeln wichtig sind: Rettungsgasse

Stichwort Unfall: Wenn sich auf der Autobahn ein Stau bildet, dann ist in vielen Fällen ein Crash die Ursache dafür. Deshalb müssen Autofahrer auf der Autobahn in diesem Fall eine Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge bilden – und zwar bereits, wenn der Verkehr stockt. Das Prinzip ist simpel: Alle Fahrzeuge weichen nach rechts aus – nur die jenigen auf der linken Spur weichen nach links aus. Eine Hilfestellung beim Bilden einer Rettungsgasse bietet die sogenannte „Rechte-Hand-Regel“.

Sicher Fahren auf der Autobahn – welche Regeln wichtig sind: Rechtsfahrgebot

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot – auch auf Autobahnen. Grundsätzlich müssen Autofahrern also die rechte Spur nutzen, die linke Spur ist zum Überholen gedacht. Rechts überholen darf man auf der Autobahn nur in zwei Ausnahmefällen. Erstens: Wenn der Verkehr so dicht ist, dass sich auf den Fahrstreifen in einer Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben. Die Voraussetzung: Der Verkehr ist auf allen Fahrstreifen so dicht, dass nebeneinander gefahren wird. Zweitens: Auf dem linken Fahrstreifen stehende oder langsamer als 60 km/h fahrende Fahrzeuge dürfen ebenfalls rechts überholt werden. Allerdings nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und unter größter Vorsicht. Bei stehendem Verkehr darf auf dem rechten Fahrstreifen mit höchstens 20 km/h überholt werden. Sollte der Verkehr auf der linken Spur langsam in Bewegung sein, darf rechts maximal mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden – was bedeutet, dass rechts maximal 80 km/h erlaubt sind.

Auf der Autobahn gelten einige besondere Regeln. (Symbolbild)

Sicher Fahren auf der Autobahn – welche Regeln wichtig sind: Autobahnauffahrt

Auch bei der Auffahrt auf die Autobahn gibt es einiges zu beachten. Der Beschleunigungsstreifen heißt nicht zufällig so: Autofahrer sollten hier Tempo aufnehmen und dann mit gesetztem Blinker in eine entsprechend große Lücke einfädeln. Wichtig: Laut ADAC gibt es kein Reißverschlussverfahren. Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat auf der Autobahn immer Vorfahrt. Heißt also: Bietet sich keine ausreichend große Lücke, um einzuscheren, muss man am Ende des Beschleunigungsstreifens stehenbleiben und dort auf eine passende Gelegenheit warten.

Sicher Fahren auf der Autobahn – welche Regeln wichtig sind: Standstreifen

Der Seiten- beziehungsweise Standstreifen auf der Autobahn ist für Autofahrer grundsätzlich tabu. Er ist in erster Linie dazu da, um dort Pannen- oder Unfallfahrzeuge sicher abstellen zu können. Ansonsten darf der Seitenstreifen nicht befahren werden – es sei denn, er wird temporär ausdrücklich freigegeben. Das kann durch ein Verkehrsschild oder eine digitale Schilderbrücke geschehen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Sicher Fahren auf der Autobahn – welche Regeln wichtig sind: Stau

Auch bei einem Stau auf der Autobahn gibt es Regeln: So ist das Aussteigen aus dem Auto auch bei völligem Stillstand nicht erlaubt. Denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO §18 Abs. 9) ist Fußgängern das Betreten der Autobahn verboten – höchstens zur Sicherung einer Unfallstelle. Dem ADAC zufolge ist die Polizei jedoch bei längeren Störungen oft nachsichtig. Wenden auf der Autobahn ist ebenfalls verboten – auch bei einem Stau. Von dieser Regel gibt es nur eine Ausnahme: Nämlich wenn die Polizei konkret zum Umdrehen auffordert – beispielsweise bei einer Vollsperrung.

Rubriklistenbild: © Jochen Tack/Imago

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