Viele Vorteile
H-Kennzeichen: Welche Bedingungen ein Oldtimer erfüllen muss
Es erfordert ein wenig Anstrengung, ein H-Kennzeichen für den Oldtimer zu erhalten – aber wer das Kennzeichen besitzt, profitiert von einigen Vorteilen.
Ein fabrikneues Auto ist für viele der Inbegriff von Glück – doch nicht jeder Autofahrer kann oder möchte sich diesen Luxus leisten. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Preise für Neuwagen haben zuletzt ordentlich angezogen – speziell Kleinwagen sind in den zurückliegenden Jahren deutlich teurer geworden. Hinzu kommt, dass viele Hersteller in erster Linie uniforme SUVs produzieren – was die Suche nach wirklich aufregenden und einzigartigen Automobildesigns erschwert. Auch die immer komplexere Technik schreckt so manchen ab, schließlich ist diese teils auch sehr anfällig. Ältere Autos dagegen haben kaum Elektronik an Bord – und sind auch entsprechend robust, wie kürzlich ein Mercedes der Baureihe 123 nach der Flut in Spanien bewies. So ein Oldtimer kann eine Lösung für diejenigen sein, die sich von der Masse abheben möchten – und wer diesen mit einem H-Kennzeichen ausstattet, kann verschiedene Vorteile genießen.
Das sind die Vorteile des H-Kennzeichens
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Das 1997 eingeführte H-Kennzeichen (das „H“ steht für „historisch“) bietet Oldtimer-Besitzern einige Vorteile, darunter:
- ein günstiger, pauschaler Steuersatz (Pkw & Lkw 191,73 Euro, Motorräder 46,02 Euro)
- Sonder-Tarife für Oldtimer bei vielen Versicherungen
- Keine Notwendigkeit für einen Katalysator im Fahrzeug
- Möglichkeit, Umweltzonen auch ohne Feinstaubplakette zu befahren
Welche Kriterien für ein H-Kennzeichen erfüllt sein müssen
Um das begehrte Kennzeichen mit dem „H“ am Ende zu erhalten, muss ein Fahrzeug jedoch bestimmte Kriterien erfüllen. Grundsätzlich ist das H-Kennzeichen erst ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren zuteilbar. Zudem muss sich das Fahrzeug im sogenannten Originalzustand befinden. Eine nicht „zeittypische“ Lackierung oder Anbauteile können zur Ablehnung führen. Restaurierungen sollten ausschließlich mit Originalteilen durchgeführt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Veränderungen, die innerhalb der ersten Jahre nach der Erstzulassung vorgenommen wurden und „zeittypisch“ sind, sind beispielsweise zulässig. Seit Oktober 2017 ist laut ADAC übrigens auch eine Kombination aus H-Nummernschild und Saisonkennzeichen möglich.
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Diese Unterlagen sind für den Antrag bei der Zulassungsstelle wichtig
Ein anerkannter Sachverständiger – etwa von TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS – muss den Originalzustand in Form eines Oldtimergutachtens nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) bestätigen. Aber auch eine „Rostlaube“ im Originalzustand hat keine Chance auf ein H-Kennzeichen. Der Oldtimer muss technisch gut in Schuss sein. Ist das Oldtimergutachten erst einmal in der Tasche, kann der Weg zur Zulassungsstelle angetreten werden. Laut Dekra sind dafür folgende Unterlagen erforderlich:
- die eVB-Nummer der Versicherung
- die Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und -brief)
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- der gültige Bericht der Hauptuntersuchung
- das Oldtimergutachten
- gegebenenfalls das bisherige Kennzeichen
H-Status kann auch wieder entzogen werden
Mit einem H-Kennzeichen gibt es laut ADAC keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland und auch die gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs ist möglich. Allerdings kann der H-Status auch wieder entzogen werden. Wie „normale“ Fahrzeuge auch, muss ein H-Oldtimer alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei dieser Überprüfung werden auch die Kriterien für das H-Kennzeichen überprüft. Sollte das Fahrzeug beispielsweise in einem schlechten Zustand sein oder technische Veränderungen vorgenommen worden sein, kann das H-Kennzeichen aberkannt werden.
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