Straßenverkehr
Autofahrern droht Bußgeld – 2024 kommt neue Reifen-Regel
Der Reifenwechsel gilt für viele Autofahrer als leidiges Thema. Bald muss dabei eine neue Regelung beachtet werden, sonst drohen Bußgelder.
Kassel – Die Welt der Autoreifen ist ein komplexes Thema, das vielen Autofahrern Kopfzerbrechen bereitet. Insbesondere der Reifenwechsel von Sommer- auf Winterreifen und umgekehrt kann eine lästige Aufgabe sein. Ganzjahresreifen, auch als Allwetterreifen bekannt, sind eine Alternative, die den ständigen Wechsel überflüssig machen.
Doch die Reifenlandschaft ist im Wandel, denn bald gilt eine neue Norm: Eine bestimmte Art von Reifen wurde verboten, was für Autofahrer neue Herausforderungen mit sich bringt.
Das Verbot von M+S Reifen gilt ab Oktober 2024
Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Das Piktogramm zeigt einen Berg und eine Schneeflocke und signalisiert die Wintertauglichkeit des Reifens. Verboten hingegen sind dann Reifen mit der M+S-Kennzeichnung (für Matsch und Schnee). Solche Reifen werden zwar schon seit längerem nicht mehr verkauft, könnten aber noch auf vielen Felgen montiert sein.
Strafen für Autofahrer bei Nichteinhaltung der neuen Regel
Werden Reifen mit ausschließlich M+S-Kennzeichnung weiterhin gefahren, drohen Strafen. Laut Bußgeldkatalog beträgt die Strafe 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn man im Winter mit nicht angepasster Bereifung fährt. Bei einem Unfall mit falscher Bereifung können die Kosten noch deutlich höher ausfallen.
Situative Winterreifenpflicht in Deutschland
In Deutschland existiert keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine situative (§ 2 (3a) StVO). Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen, das heißt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen gefahren werden darf, informiert der ADAC. Die situative Winterreifenpflicht gilt als erfüllt, wenn auf allen vier Rädern Winterreifen montiert sind. Eine Faustregel ist die „O bis O“-Regel (Oktober bis Ostern), die jedoch keinen rechtlichen Status hat.
Identifikation von Winterreifen und Ausnahmen von der Winterreifenpflicht
Winterreifen können anhand des Alpine-Symbols oder der M+S-Kennzeichnung identifiziert werden. Bis zum 30. September 2024 gelten Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Nicht für alle Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht. Ausgenommen sind einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder), Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft und motorisierte Krankenfahrstühle.
Es ist wichtig, dass sich alle Autofahrer der neuen Reifen-Regeln bewusst sind und ihre Reifen entsprechend anpassen. Bei Nichtbeachtung drohen nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern auch ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Reifenregelung für 2024 setzt neue Maßstäbe für die Sicherheit auf unseren Straßen und stellt sicher, dass alle Fahrzeuge für die winterlichen Bedingungen geeignet sind. (tu)
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