Es kann teuer werden
Sicherheitsabstand im Straßenverkehr: Wie groß er sein muss und welche Strafen drohen
Drängler sind nervig – vor allem aber auch gefährlich. Welchen Sicherheitsabstand müssen Autofahrer eigentlich einhalten? Und welche Strafen drohen?
Eine Stunde lang führte die Polizei kürzlich auf der A5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Darmstadt Abstands- und Geschwindigkeitskontrollen durch. Das traurige Ergebnis: Innerhalb dieses kurzen Zeitraums wurden insgesamt 435 Verstöße festgestellt. 249 Autofahrer waren zu schnell unterwegs – der Rest fuhr zu nah auf. Laut den Beamten wurde der vorgegebene Sicherheitsabstand von 20 Autofahrern sogar „derart unterschritten“, dass unter anderem ein Fahrverbot von mindestens einem Monat auf sie zukommt. Doch wie viel Abstand muss man eigentlich halten? Und welche Strafen drohen Dränglern?
Sicherheitsabstand im Straßenverkehr: In der StVO wird kein konkreter Wert genannt
Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist nötig, damit man in einer Notsituation noch rechtzeitig bremsen kann. Allerdings wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) kein konkreter Wert genannt. In § 4 StVO heißt es: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“ Der nötige Abstand ist immer von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig.
Ausreichender Sicherheitsabstand: Faustregel „halber Tacho“
Es gibt zwei Faustregeln, mit denen sich der Abstand bestimmen lässt. Die bekannteste lautet: „halber Tacho“: Als Mindestabstand außerhalb geschlossener Ortschaften gilt der halbe Tachowert. Ist man also auf einer Landstraße mit 100 km/h unterwegs, muss man mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Für alle, die sich mit dem Schätzen schwertun: Eine gute Orientierung bieten in der Regel die Leitpfosten am Straßenrand – sie sind normalerweise in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt.
Sicherheitsabstand bestimmen mithilfe der „Zwei-Sekunden-Regel“
Möglichkeit Nummer zwei ist die sogenannte „Zwei-Sekunden-Regel“. Passiert ein vorausfahrendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften ein Verkehrsschild, sollte man selbst die Stelle frühestens zwei Sekunden später passieren. Viele Fahrzeuge haben aber heutzutage ohnehin schon Abstandswarner oder Abstandsregel-Tempomaten an Bord.
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Abstand nicht eingehalten: Welche Bußgelder drohen
Wer den Sicherheitsabstand bis zu einem Tempo von 80 km/h unterschreitet, kommt mit Bußgeldern zwischen 25 und 35 Euro noch relativ glimpflich davon. Bei höheren Geschwindigkeiten wird es deutlich teurer – es kommt aber auch darauf an, wie stark der Sicherheitsabstand unterschritten wird. Ab 100 km/h führt ein Sicherheitsabstand von weniger als 5/10 des halben Tachowerts laut bussgeldkatalog.org zu einer Geldbuße von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg. Mit einem Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowerts werden 320 Euro, 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot fällig.
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Ab einem Tempo von 130 km/h steigen die Geldbußen nochmals an: Ab einem Abstand von weniger als 5/10 des halben Tachowerts drohen 100 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg, bei einer Unterschreitung von weniger als 1/10 müssen Fahrer mit einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie drei Monaten Fahrverbot rechnen.
Extremes Drängeln: Wer es übertreibt, wird möglicherweise wegen Nötigung belangt
Noch einmal deutlich mehr Ärger droht, wenn man besonders lange und sehr dicht auffährt – und dazu beispielsweise auch noch die Lichthupe nutzt. Wenn man den Vordermann massiv unter Druck setzt, kann so etwas auch als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt werden. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die in besonders schweren Fällen sogar mit Gefängnis bestraft werden kann. Meistens jedoch wird eine hohe Geldstrafe fällig, die sich nach Tagesätzen berechnet, die sich nach dem Nettomonatsgehalt richten. Auch ein zusätzliches Fahrverbot ist möglich. Ob es sich um eine Nötigung handelt, entscheidet am Ende aber ein Gericht.
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