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Darauf kommt es an

Dachs überfahren: Welche Tiere als Wildunfall zählen – und wie man richtig reagiert

Ein Zusammenstoß mit einem Tier kann schnell passieren. Doch was sollten Autofahrer nach einer Kollision beachten? Und: Was zählt eigentlich als Wildunfall?

Im Jahr 2022 verzeichneten die deutschen Kfz-Versicherer etwa 265.000 Wildunfälle, die mit kaskoversicherten Pkw zusammenhängen. Besonders hoch ist die Gefahr einer Kollision dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) zufolge, im Herbst, sowie in den Monaten April und Mai. Mancherorts sind an Landstraßen Leitpfosten mit blauen Reflektoren aufgestellt, die dazu dienen sollen, Wildtiere abzuschrecken. Dennoch sollte man besonders in diesen Gebieten stets bremsbereit sein. Hupen kann helfen, die Tiere von der Straße zu vertreiben. Leider lässt sich ein Zusammenstoß nicht immer vermeiden. Doch was sollte man in einem solchen Fall tun? Und welche Tiere gelten eigentlich als Wildtiere?

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Wildunfall: So reagieren Autofahrer richtig

Kommt es mit dem Auto zu einer Kollision mit einem Tier, ist der Schrecken groß. In solchen Situationen ist es dennoch wichtig, ruhig zu bleiben. Zuerst sollte man nun den Warnblinker einschalten und die Warnweste anlegen, bevor man das Fahrzeug verlässt. Nachdem die Unfallstelle mit dem Warndreieck gesichert wurde, sollte die Polizei (Rufnummer 110) informiert werden. In den meisten Bundesländern besteht eine Meldepflicht für Wildunfälle. Wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt, wird das als Ordnungswidrigkeit gewertet und es wird ein Bußgeld fällig.

Ein Dachs zählt als Haarwild – deshalb gilt ein Zusammenstoß mit diesen Tieren als Wildunfall. (Symbolbild)

Auto kollidiert mit Tier: Was zählt als Wildunfall?

Neben der Polizei muss in einigen Bundesländern laut ADAC auch ein Jäger informiert werden (manchmal übernimmt dies auch die Polizei selbst). Dies ist notwendig, da man als Autobesitzer eine sogenannte Wildunfallbescheinigung benötigt, um seine Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen. Bei einem Wildunfall denken die meisten Menschen zunächst an einen Zusammenstoß mit einem Reh oder einem Wildschwein. Aber was gilt allgemein als Wildtier? Aus Sicht der Versicherung zählt dazu sogenanntes Haarwild. Welche Tiere dazu gehören, ist in §2 Bundesjagdgesetz festgelegt.

Zu den Haarwildarten gehören unter anderem:

  • Dachs
  • Hase
  • Marder
  • Fuchs
  • Luchs
  • Murmeltier
  • Fischotter
  • Reh
  • Hirsch
  • Wildschwein

Wildunfall: Welche Versicherung kommt für den Schaden am eigenen Auto auf?

Es ist wichtig zu beachten, dass man verletzte Tiere auf keinen Fall berühren sollte, da sie sich wehren könnten. Wer ein totes Tier an den Straßenrand zieht, sollte dies wegen möglicher Krankheitserreger niemals ohne Handschuhe tun.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Laut GDV sollte die Versicherung unbedingt informiert werden, bevor die Wildspuren am Wagen beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden bei einem Wildunfall in der Regel von der Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen.

Rubriklistenbild: © IImagebroker/Imago

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