Führerschein-Reform
Umstrittene Gesundheitschecks für ältere Autofahrer: In Deutschland vorerst vom Tisch
Für die geplanten Gesundheitstests für ältere Autofahrer gab es viel Gegenwind. In Deutschland sind sie vorerst vom Tisch. Das EU-Parlament will die Einführung den Ländern überlassen.
Seit dem Frühjahr 2023 sorgten die damals vorgestellten Pläne der EU in Deutschland für viel Wirbel: Im Zuge der Führerschein-Reform kam der Vorschlag auf, dass Autofahrer ab 70 ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen sollten. Die Meinungen dazu gingen weit auseinander: Der ADAC kritisierte die Tests beispielsweise als „nicht verhältnismäßig“, in einer Umfrage jedoch sprach sich eine Mehrheit für Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren aus. Nach einer Entscheidung des EU-Parlaments ist die Einführung solcher Tests in Deutschland jedoch nun ziemlich unwahrscheinlich.
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Verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen von Autofahrern: Länder dürfen selbst entscheiden
Das EU-Parlament will es den EU-Staaten überlassen, ob sie verpflichtende regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen von Autofahrern einführen wollen. Eine Mehrheit der Abgeordneten sprach sich dafür aus, dass nationale Regierungen entscheiden sollen, ob sie künftig von Führerscheininhabern regelmäßig ärztliche Tests verlangen. Hör- und Sehtests könnten dann etwa eine Selbsteinschätzung der Führerscheininhaber ergänzen.
Die Medizinchecks werden besonders von deutschen Abgeordneten parteiübergreifend kritisch gesehen. In anderen EU-Staaten gibt es sie hingegen schon. Bevor neue Regeln in Kraft treten, muss noch ein Kompromiss zwischen den Forderungen des Parlaments und der Position der EU-Staaten gefunden werden. Die Verhandlungen darüber beginnen erst, nachdem im Sommer ein neues Europaparlament gewählt wurde.
Fahrtauglichkeitsuntersuchungen für Senioren: In Deutschland unwahrscheinlich
Die Wahrscheinlichkeit, dass es in Deutschland künftig Gesundheits-Tests für ältere Autofahrer gibt, ist gering. Denn einerseits haben die EU-Staaten bereits ihre Position für die bevorstehenden finalen Verhandlungsrunden über die neuen Regeln festgelegt und werden sich nicht für verpflichtende Tests aussprechen. Andererseits hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) klar gegen solche Tests ausgesprochen.
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„Deutschland möchte solche Zwangsuntersuchungen nicht haben“, sagte Wissing. Bürgerinnen und Bürger müssten eigenverantwortlich prüfen, ob sie fahrtauglich seien oder nicht. „Das gilt für jedes Alter“, betonte der FDP-Politiker. Er begrüße es ausdrücklich, dass Vorschläge erneut zurückgewiesen worden seien, Seniorinnen und Senioren einer „medizinischen Zwangsuntersuchung“ zu unterwerfen. Man könne die Eigenverantwortung der Menschen nicht durch staatliche Vorschriften ersetzen. Zudem gelte es, nicht neue unnötige Bürokratie zu schaffen. Es gebe auch keine signifikanten Zahlen, die Handlungsbedarf in einer bestimmten Altersgruppe erforderten.
Fahrschüler sollen besser auf „reale Fahrsituationen“ vorbereitet werden
Das Parlament sprach sich in Straßburg zudem dafür aus, Fahrer besser auf reale Fahrsituationen vorzubereiten. Die entsprechenden Vorschläge beinhalten, das Fahren bei Schnee und Glätte sowie die sichere Nutzung von Telefonen während der Fahrt zum Teil der Führerscheinprüfung zu machen. Außerdem soll es künftig einen digitalen Führerschein geben, der auf dem Mobiltelefon verfügbar ist. Zwar gibt es auch Apps, mit denen sich der Führerschein auf dem Smartphone speichern lässt – die Karten-Variante muss aber bislang dennoch mitgeführt werden. Bei einer Polizeikontrolle droht sonst ein Bußgeld.
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Die Überarbeitung der Regeln geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, der im März vergangenen Jahres vorgestellt worden war. Wegen der Vorschläge war eine Debatte darum entbrannt, ob ältere Menschen im Straßenverkehr ein Risiko darstellen. Die Untersuchungen sind aber nur ein Teil des Vorhabens. Die Abgeordneten stimmten dafür, dass Führerscheine für Motorräder und Pkw mindestens 15 Jahre und für Lkw und Busse fünf Jahre gültig sein sollten.
Was in Deutschland Standard ist, soll es nun auch EU-weit geben: Fahranfänger sollen den Abgeordneten zufolge eine Probezeit von mindestens zwei Jahren absolvieren. Dabei gelten etwa strengere Promillegrenzen. Auch begleitetes Fahren ab einem Alter von 17 Jahren soll EU-weit eingeführt werden. Darüber hinaus sollen die 17-Jährigen einen Lkw-Führerschein machen können, wenn sie von einem erfahrenen Fahrzeugführer begleitet werden, heißt es in dem Entwurf. (Mit Material der dpa)
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