Saftige Strafen
Bis zu 5.000 Euro Bußgeld: Drei Dinge, die nachts in der Wohnung verboten sind
In Deutschland gelten nachts strenge Ruhezeiten. Wir zeigen, was wann erlaubt ist – und in welchen Fällen Sie mit einer saftigen Strafe rechnen müssen.
In Deutschland gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, welche sicherstellen sollen, dass Anwohner vor Lärm geschützt sind. Besonders nachts gelten strenge Ruhezeiten.
Wann gilt die Ruhezeit in Deutschland?
Ab 22 Uhr bis um 6 Uhr am Folgetag muss Lärm so weit wie möglich vermieden werden. Fernseher, Musik oder Spielekonsolen sollten dann auf Zimmerlautstärke heruntergeregelt werden. Damit ist eine Lautstärke gemeint, die man außerhalb der eigenen Wohnung kaum oder gar nicht mehr hören kann. Dasselbe gilt auch für Besucher: laute Gespräche, etwa auf dem Balkon, sind nachts zu vermeiden. Am Wochenende und an Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig.
Folgende Ruhezeiten gelten in der Regel in Deutschland:
- Montag bis Samstag von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt die Nachtruhe.
- An Sonn- und Feiertagen herrscht ganztägig Ruhezeit.
Gemeinden können jedoch individuelle Ruhezeiten festlegen. Im Zweifel erkundigen Sie sich bei der Kommune nach den örtlichen Ruhezeiten. Auch in Hausordnungen von Mehrfamilienhäusern und im Mietvertrag sind oft entsprechende Ruhezeiten inklusive Mittagsruhe festgelegt, an die Sie sich halten müssen.
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Bis zu 5.000 Euro Strafe bei Verstoß gegen die Ruhezeit
Wer sich nicht an die geltende Nachtruhe oder an die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen hält, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Laut bussgeldkatalog.org droht bei Verstößen ein saftiges Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Bei Verstoß gegen die vertraglich festgelegte Mittagsruhe im Mehrfamilienhaus droht Mieterinnen und Mietern eine Abmahnung bis hin zur Kündigung des Mietvertrags.
Hämmern und Bohren nachts verboten
Mit besonders viel Lärm ist zu rechnen, wenn in der Wohnung Handwerksarbeiten anstehen. Deshalb ist Hämmern und Bohren während der Ruhezeiten nach 22 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen streng verboten. Bilder aufhängen oder Regale anbringen sollten Sie deshalb immer tagsüber, und nur außerhalb der Nachtruhe.
Lautes Staubsaugen nachts ebenfalls untersagt
Wem nachts ein Glas in tausend Scherben zerspringt, sollte in diesem Fall lieber zum Besen greifen, um die Scherben aufzusammeln: Denn auch lautes Staubsaugen ist zu den Ruhezeiten untersagt, wenn beim Saugen die Zimmerlautstärke überschritten wird.
Wäsche waschen nachts verboten – Ausnahmen möglich
Viel fragen sich auch, ob man die Waschmaschine nachts laufen lassen darf. Selbst leise Geräte erzeugen beim Schleudergang in der Regel rund 70 Dezibel (dB). Ältere Waschmaschinen sind sogar noch lauter und können in Mehrfamilienhäusern durchaus auch in der Nachbarwohnung wahrgenommen werden. Grundsätzlich sollten Waschmaschinen deshalb nur außerhalb der Ruhezeiten betrieben werden.
Laut dem Portal Anwalt.de sind jedoch Ausnahmen möglich, etwa „sofern der Mieter dies berufsbedingt nicht außerhalb der Ruhezeiten erledigen kann und die anderen Mieter hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.“ Hier kommt es auch darauf an, wie laut die Waschmaschine tatsächlich ist und wie hellhörig das Mietshaus.
Spülmaschine nachts anschalten?
Spülmaschinen können ebenfalls einen enormen Lärm verursachen, gerade wenn es sich um ältere Geräte handelt. Aus Rücksicht auf die Nachbarn sollte diese in Mietshäusern nach 22 Uhr lieber aus bleiben. In einem frei stehenden Haus dürfen Sie dagegen ruhig die Nacht zum Geschirrspülen nutzen.
Im Garten gilt: Rasenmähen nicht am Sonntag
Was in der Wohnung verboten ist, ist im Garten erst recht nicht erlaubt: Auf Rasenmähen oder andere laute Gartengeräte sollten Sie zu den Ruhezeiten verzichten, selbst wenn Sie sonntags am besten Zeit dazu hätten. Ansonsten wird bei einem Verstoß eine Strafzahlung von bis zu 50.000 Euro fällig.
Übrigens, auch Grillen führt immer wieder zu Streit unter Nachbarn, sei es im Garten oder auf dem Balkon. Und das nicht nur wegen Partylärm, sondern auch wegen störender Rauchentwicklung. Zieht Rauch in die Wohnräume der Nachbarn, kann das ebenfalls zu hohen Strafzahlungen führen.
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