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Lärmbelästigung

Bis wann darf ich in der Wohnung bohren und hämmern?

Beim Bohren und Hämmern daheim sind bestimmte Zeiten einzuhalten. Welche Regeln gelten – und was Nachbarn im Falle einer Lärmbelästigung unternehmen können.

Dass an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht gebohrt werden darf, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Denn sonntags sind öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten. Doch wie sieht es an Werktagen aus und ab wann muss ich den Bohrer und Hammer beiseitelegen?

Beim Bohren und Hämmern sind bestimmte Zeiten einzuhalten. (Symbolbild)

Bohren und Hämmern: Ruhezeiten beachten

Generell haben Sie an Wochentagen immer die Möglichkeit, zu bohren und zu hämmern, solange keine Ruhezeit angeordnet ist. Obwohl es auf Länder- und Gemeindeebene unterschiedliche Vorschriften für Ruhezeiten gibt, fallen sie normalerweise in die folgenden Tagesabschnitte:

  • Mittagsruhe: ab 12 bzw. 13 bis 15 Uhr
  • Nachtruhe: ab 22 bis 6 bzw. 7 Uhr

Bohren und Hämmern bis 22 Uhr

Falls es keine speziellen Vorschriften in Ihrer Gemeinde oder Stadt gibt, ist es erlaubt, dass Sie oder Ihr Nachbar abends bis 22 Uhr bohren und hämmern, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten. Wenn Sie unsicher sind, welche Regelungen bei Ihnen vor Ort gelten, können Sie auf den Serviceangeboten Ihrer Gemeinde oder beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen. Zuerst sollten Sie jedoch auch die Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag genau studieren. Ferner kann auch die Hausordnung strengere und somit längere Ruhezeiten festlegen, die dann von Ihnen einzuhalten sind. Auch das Bohren auf dem Balkon kann nicht so einfach erfolgen.

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Bohren während der Ruhezeiten erlaubt?

Für häusliche Arbeiten während der Ruhezeiten gibt es Ausnahmen. So ist das Wäschewaschen oder Staubsaugen erlaubt, sofern es die Zimmerlautstärke nicht übersteigt. Dies ist jedoch beim Hämmern und Bohren selten der Fall. Vor allem beim Bohren in Wänden dürfte die Zimmerlautstärke übertroffen werden. So gelten beim Hämmern und Bohren auch hier die entsprechenden Regelungen für die Ruhezeiten.

Bei allen Handwerkstätigkeiten, die Sie zu Hause durchführen, gilt: Beachten Sie die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen und überprüfen Sie vor dem Bohren, ob dort eine Stromleitung zu finden ist. Informieren Sie am besten auch vor den Arbeiten Ihre Nachbarn, damit möglicher Ärger vermieden werden kann.

Bohrlärm der Nachbarn zu laut – was können Sie dagegen machen?

Überprüfen Sie zunächst, ob der Lärm im Gegensatz zu den Ruhezeiten steht. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit rät, zuerst das persönliche Gespräch mit dem Verursacher zu suchen. Viele dieser Situationen lassen sich so entschärfen und erfordern keine weiteren Schritte. Dauert die Lärmbelästigung danach jedoch an, können Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden.

Rubriklistenbild: © HighwayStarz/ingimage/Imago

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