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Zu viele Fremdstoffe im Abfall

Bußgeld für Biomüll-Sünder? Neue Regelung könnte schon bald zu mehr Kontrollen führen

Ab 1. Mai 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft. Bio-Müll darf dann kaum noch Fremdstoffe enthalten. Welche Konsequenzen hat das für Verbraucherinnen und Verbraucher?

In Deutschlands Bio-Tonnen landen Küchenabfälle wie Schalenreste oder Kaffeefilter, sowie Laub oder Grünschnitt aus dem Garten. Leider aber auch viele Dinge, die nicht in die Biotonne gehören, wozu übrigens auch kompostierbare Müllbeutel zählen. Immer wieder befindet sich Plastik oder andere Fremdstoffe in der braunen oder grünen Tonne. Dafür könnten Müllsündern bald öfters Konsequenzen drohen.

Fehlwürfe im Biomüll erschwert Aufarbeitung

Daniel und Tobias Bauer haben tagtäglich mit „Fehlwürfen“ in der Biomülltonne zu kämpfen: Die beiden Brüder leiten den technischen Betrieb des Unternehmens Bauer Kompost in Bad Rappenau im Landkreis Heilbronn. „Eine ’schlechte’ Tonne Müll versaut uns die ganze Charge“, sagten die beiden Brüder 2023 in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Jedes Jahr verarbeitet ihr Unternehmen rund 20.000 Tonnen Biomüll und bereitet den angelieferten Inhalt der Biotonnen zu Kompost oder Biogas auf. Teile davon, die wegen Störstoffen nicht mehr verwendbar sind, werden verbrannt. Zu den typischen Fehlwürfen gehören etwa Glas, Kunststoff, Babywindeln oder auch verkotetes Katzenstreu. Insgesamt sollen sich in Biotonnen bundesweit bis zu fünf Prozent an Fremdstoffen befinden, heißt es im dpa-Bericht weiter.

Im Biomüll befinden sich oft zu viele Fremdstoffe. Wer seinen Müll falsch trennt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Neue Regelung ab 2025: Bioabfälle mit zu vielen Fremdstoffen können zurückgewiesen werden

Damit zukünftig weniger Fremdstoffe wie Plastiktüten, Flaschen und Co. im Biomüll landen und diesen verunreinigen, soll nun entgegengesteuert werden: Ab 1. Mai 2025 tritt der neue Paragraf 2a der Bioabfallverordung (BioAfbV) in Kraft, nach der Bioabfälle nur noch maximal drei Prozent an Fremdstoffen (zum Beispiel Glas, Plastik oder Metall) enthalten dürfen. Der Kunststoffanteil darf höchstens ein Prozent betragen.

In der Folge soll dies zu mehr Kontrollen führen. „Eine sortenreine Erfassung von Bioabfällen muss durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung der Verbraucher und Kontrollen bis hin zu Sanktionen (Biotonnen stehen lassen) begleitet werden“, teilt David Wilken, Geschäftsführer der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) der dpa mit. Dazu werden etwa stichprobenartig Sichtungen der Biotonnen durchgeführt oder mit sogenannten Detektorfahrzeugen gearbeitet, die Metalle oder Plastik in Tonnen aufspüren können. Verunreinigte Tonnen werden dann etwa mit einem Aufkleber markiert und nicht entleert.

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Was gehört in welche Tonne? So trennt man Müll richtig

Es ist ein gelber Sack zu sehen.
Der gelbe Sack wurde in Deutschland in den 1990er Jahren eingeführt. Seitdem landen Wertstoffe, die recycelt werden können, in der gelben Tonne. Insgesamt 40 Prozent der Wertstoffe können so wiederverwertet werden. Leere Joghurtbecher, Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech oder Verbundmaterialien, Konserven oder Plastiktüten gehören in die gelbe Tonne. Die meisten Produkte sind zudem mit einem Kennzeichen versehen.  © CHROMORANGE/Imago
Es ist ein Altglas-Container zu sehen.
Im Glascontainer werden alle Einwegflaschen und Gläser gesammelt. Tonnen für Grün-, Braun- und Weißglas stehen in allen deutschen Kommunen zur Verfügung. Verbraucher sollten bei der Entsorgung allerdings darauf achten, dass Deckel aus Kunststoff und Metall in der Gelben Tonne landen. Nicht zu Altglas zählen zudem Keramik, Porzellan, feuerfestes Glasgeschirr und Glühbirnen. Diese Abfälle sollten in der Restmülltonne landen.  © Wirestock/Imago
Es sind alte Zeitungen zu sehen.
Zeitungen, Verpackungen aus Pappe und Altpapier werden in der Papiertonne entsorgt. Diese können so umweltfreundlich wiederverwertet werden. Gesondert getrennt werden müssen allerdings Fax- und Thermodruckerpapier, imprägnierte und beschichtete Papiere, Tapetenreste sowie verschmutzte Papiere.  © Panthermedia/Imago
Es ist ein Biomüll-Container zu sehen.
In den Biomüll gehört alles aus dem Haushalt, was organisch ist. Pflanzenreste, Gartenabfälle, Obst- und Gemüseabfälle sowie Kaffee- und Teefilter können guten Gewissens auf den Kompost oder in die Biotonne. Während in einigen Kommunen zudem auch Fleisch- und Fischreste in den Biomüll dürfen, ist dies in anderen Städten keinesfalls erlaubt. Achten Sie unbedingt darauf, dass kein Plastik in der Biotonne landet: Da das Plastik nur langsam verrottet, ist die Trennung sehr aufwendig.  © Shotshop/Imago
Es sind verschiedene Mülltonnen zu sehen.
Alles was nicht anderweitig entsorgt werden kann, landet in der grauen Restmülltonne. Dazu zählen Asche, Tierkot und Streu, verschmutzte Papiere, Hygieneartikel aus dem Bad, Staubsaugerbeutel, defekte Glühbirnen, Zigarettenreste, Fotos sowie kaputte Kunststoff- oder Haushaltsgegenstände.  © Zoonar/Imago
Es sind kaputte Elektrogeräte zu sehen.
Elektro-Altgeräte – egal ob kaputt oder einfach nur ausrangiert – müssen getrennt vom restlichen Müll entsorgt werden. Immerhin enthalten ausrangierte Toaster, Bügeleisen, Laptops oder Drucker wertvolle Rohstoffe, die wiederverwendet werden können. Kleinere Elektrogeräte wie Handys oder CD-Player können in der Regel im Handel abgegeben werden. Aber auch große Geräte müssen wie Waschmaschinen oder Kühlschränke müssen von Geschäften, die diese verkaufen, immer kostenlos angenommen werden.  © YAY Images/Imago
Es sind Putzmittel zu sehen.
Einige Produkte aus dem Haushalt enthalten umweltschädliche Inhaltsstoffe. Diese dürfen keinesfalls in die Restmülltonne geworfen werden. Zum Sondermüll gehören Renovierungsabfälle, Reinigungsmittel, Spraydosen, Chemikalien aus dem Haushalt oder Garten mit Gefahrenstoffsymbolen und quecksilberhaltige Thermometer. Kommunale Sammelstellen nehmen den Restmüll auf. Bestimmte schadstoffhaltige Produkte wie alte Batterien und Akkus können zudem im Handel abgegeben werden.  © Pond5 Images/Imago
Es sind verschiedene Sparlampen zu sehen.
Energiesparende Leuchtstofflampen und LEDs dürfen keinesfalls in der Mülltonne landen. Verbraucher müssen diese bei Sammelstellen für Elektroschrott in der Gemeinde abgeben. Aber auch in Baumärkten und Elektrofachgeschäften können die Energiesparlampen entsorgt werden. Das Gute daran: Die Abgabe ist kostenlos und die einzelnen Bestandteile der Lampen wie Glas, Metall und Leuchtstoffe können so nachhaltig recycelt werden.  © Panthermedia/Imago
Es ist Sperrmüll vor einem Haus zu sehen.
Ausrangierte Möbel, Matratzen, alte Teppiche und Tapetenreste sind meist zu groß für die Mülltonne. Der sogenannte „Sperrmüll“ wird daher gesondert abgeholt. Wie genau dies abläuft, ist allerdings von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Auskunft gibt der Abfallkalender oder die Abfallberatung ihrer Gemeinde oder des Kreisgebiets.  © Zoonar/Imago
Es sind Vintage-Kleider zu sehen.
Regelmäßiges Aussortieren sorgt für Ordnung im Kleiderschrank. Für Altkleider gibt es in deutschen Städten daher zahlreiche Abnehmer. Sammelstellen und -container von sozialen Vereinen nehmen Altkleider kostenlos auf und geben sie an hilfsbedürftige Menschen im In- und Ausland weiter. Kleiderkammern und Kirchengemeinden sind ein guter Ansprechpartner.  © Image Source/Imago

Droht ein Bußgeld bei falscher Mülltrennung?

Kann Bürgerinnen und Bürgern nun ein Bußgeld drohen, wenn sie ihre Bio-Tonne falsch befüllen? In der Regel nicht, denn: „Die im Mai 2025 in Kraft tretenden Regelung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) richtet sich nicht unmittelbar an Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern in erster Linie an Aufbereiter, Bioabfallbehandler und Gemischhersteller von Bioabfällen“, teilt ein Sprecher des Bundesministeriums für Verbraucherschutz (BMUV) gegenüber IPPEN.MEDIA mit. „Aus diesem Grund ergeben sich auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der BioAbfV für die Bürgerinnen und Bürger keine Bußgelder“. 

Jedoch können durchaus Zusatzkosten anfallen, wenn Bio-Tonnen aufgrund von Fremdstoffen nicht geleert werden und kostenpflichtig als Restabfall entsorgt werden müssen. Ob darüber hinaus die Kommunen Sanktionen für Müllsünder erheben, ist den jeweiligen örtlichen Satzungen zu entnehmen. Übrigens, wer seinen Haushaltsabfall lieber im Kaminofen verbrennt, ist falsch beraten – denn auch dafür winken hohe Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

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Rubriklistenbild: © Weingartner-Foto/Imago

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