Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Bei Lieferengpässen

Notfallplan der Bundesregierung: In welchen Fällen wird Verbrauchern der Gashahn zugedreht?

Im Falle eines Lieferstopps aus Russland könnte das Gas knapp werden. Für diesen Fall gibt es einen Notfallplan, der festlegt, wer zuerst auf Gas verzichten müsste.

Rund die Hälfte aller Haushalte in Deutschland besitzt eine Gasheizung. Sollte Russland in Folge des Ukraine-Konflikts* die Gaslieferungen einstellen, könnte die Versorgung mit Gas in Deutschland schnell an ihre Grenzen kommen. Das bestätigte auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Schließlich stammt die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Gases aus Importen aus Russland. Doch was würde passieren, wenn das Gas infolge eines Lieferstopps nicht mehr reicht? Würden Mieter und Eigentümer dann auf Gas für ihre Heizung verzichten müssen?

Bevor Verbrauchern das Gas zum Heizen abgedreht wird, sind andere an der Reihe. Das sieht der Notfallplan der Bundesregierung vor.

„Notfallplan Gas“ der Bundesregierung: Haushalte sind besonders geschützt

Dass Verbraucher im Falle eines Gasstopps im nächsten Winter frieren müssen, ist tatsächlich relativ unwahrscheinlich. Für den Fall, dass das Gas für die Versorgung in Deutschland nicht mehr ausreicht, hat die Bundesregierung einen Notfallplan bereitliegen. Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ regelt unter anderem, wem im Falle einer Gasknappheit zuerst der Gashahn zugedreht wird. Dabei sind in der Verordnung drei Krisenstufen definiert. Erst in der letzten Phase, der Notfallphase, wenn kein Gas mehr für den freien Verkauf verfügbar sein sollte, würde die Bunderegierung eingreifen und Gas zuteilen. Für die Verteilung wäre dann die Bundesnetzagentur zuständig. Laut tagesschau.de sieht die Reihenfolge für die Gasverteilung folgendermaßen aus:

  • Zuerst müsste die Wirtschaft im Notfall aus Gas verzichten. „Die Industrie gehört zu den nicht-geschützten Kunden, die nach europäischen Vorgaben als Erste vom Netz genommen werden müssen“, informiert tagesschau.de. Die Reihenfolge der Unternehmen, die zuerst betroffen wären, legt der Notfallplan bisher nicht fest. Aktuell laufen hierzu jedoch Gespräche mit Industrie und Energiewirtschaft.
  • Als letztes werden Haushalte und soziale Einrichtungen (etwa Krankenhäuser) oder auch Gaskraftwerke, die für die Stromerzeugung erforderlich sind, vom Gas genommen.

Dürfen Mieter eigentlich Ukraine-Flüchtlinge aufnehmen? Dazu kennt das Mietrecht eine klare Antwort.

Gasversorgung in Deutschland ist für die nächsten Monate gesichert

„Haushaltskunden unterliegen in einer solchen Situation einem besonderen gesetzlichen Schutz und werden vorrangig versorgt“, teilte ein Sprecher der Bundesnetzagentur laut eines dpa-Berichts mit. Mieter und Eigentümer müssen sich über ihre Gasversorgung also vorerst keine Sorgen machen. Für die kommenden Monate dürfte die Gasversorgung laut Experten ohnehin gesichert sein – noch reichen die Speicherstände und es stehen noch andere Bezugsquellen zur Verfügung. Der Preis für Gas und Öl steigt jedoch unaufhörlich weiter. Verbraucher müssen infolge der Inflation mit steigenden Kosten rechnen – auch bei der Miete.*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Rubriklistenbild: © photothek/Imago

Kommentare