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Das sagt das Mietrecht

Hilfe im Ukraine-Konflikt: Dürfen Mieter Flüchtlinge aufnehmen?

Viele Deutsche wollen in der Ukraine-Krise helfen und ukrainische Flüchtlinge bei sich zuhause aufnehmen. Doch ist das als Mieter einfach so möglich?

Seit dem Angriff russischer Truppen auf die Ukraine am 24. Februar sind fast 150.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland gekommen und hier als Flüchtlinge registriert* worden. Das belegen aktuelle Zahlen des Bundesinnenministeriums. Vor allem Mütter und ihre Kinder sind vor den Kämpfen in ihrer Heimat geflohen. Viele Deutsche wollen sie in ihrer Not unterstützen und Flüchtlinge aus der Ukraine bei sich zuhause aufnehmen. Aber ist das so einfach möglich – vor allem als Mieter?

Ukraine-Krise: Darf ich Flüchtlinge einfach privat aufnehmen?

Wer Flüchtlinge aus der Ukraine bei sich zuhause aufnehmen will, kann dies grundsätzlich tun. Laut einer Regelung der Europäischen Union, der sogenannten „Massenzustromrichtlinie“, dürfen Menschen aus der Ukraine ohne Visum nach Deutschland einreisen und auch ohne langwieriges Asylverfahren vorerst hier bleiben. Nach drei Monaten müssen sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Wohnen dürfen ukrainische Flüchtling, wo sie wollen – sei es bei Privatleuten oder in der Erstaufnahmeunterkunft. Dies gilt übrigens nicht nur für ukrainische Staatsangehörige, sondern für alle, die sich zu Kriegsbeginn in der Ukraine aufgehalten haben, also auch zum Beispiel Studierende oder Asylbewerber, informiert Tagesschau.de. Für die Aufnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen ist allerdings das Jugendamt zuständig.

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Ukrainische Flüchtlinge kommen am Bahnhof an. Wer Geflüchtete in einer Mietwohnung aufnehmen will, muss einige Punkte bedenken.

Müssen Mieter die Erlaubnis vom Vermieter einholen?

Auch Mieter dürfen Flüchtlinge in ihrer Wohnung aufnehmen. Ohne Rücksprache mit dem Vermieter ist dies allerdings nur vorübergehend möglich: Ab einem Zeitraum von sechs bis acht Wochen sollten Mieter den Vermieter um Erlaubnis bitten, rät der Mieterbund. Handelt es sich bei den Geflüchteten um enge Familienangehörige wie Ehe- und Lebenspartner, Kinder oder Eltern, ist eine Erlaubnis vom Vermieter jedoch nicht erforderlich.

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Wer kommt für die Kosten der Geflüchteten aus der Ukraine auf?

Für Helfer von Ukraine-Flüchtenden gibt es derzeit noch keine staatliche Unterstützung, weshalb sie für Kosten wie Lebensmittel oder höhere Nebenkosten wie Strom und Wasser vorerst in Eigenregie aufkommen müssen. Die Flüchtlinge selbst erhalten jedoch mit ihrer Aufenthaltserlaubnis, die sie nach drei Monaten beantragen müssen, staatliche Leistungen, falls ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, sowie eine Krankenversicherung.

Auch eine staatliche Haftpflichtversicherung gibt es für Ukraine-Flüchtlinge nicht. Mieter müssen deshalb bedenken, dass sie für eventuelle Schäden in der Wohnung haften, die durch ihre Gäste entstanden sind – „unabhängig davon, wie lange sie bleiben oder ob sie für die Unterbringung zahlen oder nicht“, so der Mieterbund auf seiner Internetseite.

Seit Kriegsbeginn steigen die Preise für Öl und Gas rasant an. Können Vermieter jetzt die Miete erhöhen? Mehr dazu lesen Sie hier. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Rubriklistenbild: © Sven Hoppe

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