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Wer in einem Mietverhältnis lebt, stellt sich oft die Frage: Wer ist eigentlich für die Reinigung der Jalousien und Fenster - vor allem von außen - zuständig?
Im zweiten oder dritten Stock zu wohnen, kann ganz angenehm sein - schließlich muss man sich nicht um einen Garten oder dergleichen kümmern. Allerdings wird dann die Reinigung von Fenstern und Jalousien manchmal zum Problem. Wer ist also dafür zuständig?
Reinigung von Fenstern, Jalousien und Rollläden: So entschied ein Gericht
Die Innenseite von Fenstern und Innen-Jalousien gehören ganz klar zur Sache des Mieters und müssen deshalb auch von ihm gereinigt werden. Fenster lassen sich zudem auch von innen ganz gut an der Außenseite reinigen - auch das hat der Mieter zu erledigen. Anders sieht es hingegen bei Außenrollläden aus.
Das Landgericht München (Az. 412 C 13623/99) entschied in einem Fall, dass diese zur Fassade des Hauses gehörten und deshalb in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen würden. Ebenso würde es sich beim Streichen der Fensterrahmen von außen verhalten. Bei dem verhandelten Fall ging es um eine ältere Dame, die ihren Vermieter aufforderte, die Rollläden von außen zu reinigen - dieser wehrte ab, indem er darauf verwies, dass sie für die Reinigung der gesamten Mietsache zuständig sei.
"Wenn eine Wohnung samt Außenjalousien vermietet wird, hat der Mieter keine Putzpflicht", bestätigt auch Ulrich Ropertz, Mietrechtsexperte beim Deutschen Mieterbund dem Online-Portal B.Z. Berlin. "Der Vermieter sollte die Jalousien mindestens einmal pro Jahr säubern lassen. Auch Reparaturen müssen von ihm getragen werden. Wenn ein Mieter aber selbst nachträglich einen Rollladen für die Außenfassade einbaut, darf er nicht vom Vermieter verlangen, dass dieser ihn sauber hält. Dann ist es Mietersache."
Bei Stellen, die für den Mieter gut zu erreichen sind, könnte es allerdings eng werden: zum Beispiel bei Fenstersimsen oder Außenjalousien, die in alle Richtungen gedreht werden können. Mieter sollten dies im Einzelfall mit ihrem Vermieter absprechen.