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Im Frühling stellen Mieter ihren Hasenstall oder den Vogelkäfig gerne mal auf den Balkon - aber ist das überhaupt erlaubt?
Sobald die Sonne scheint, treibt es Hausbewohner auf den Balkon - ob es nun zum Rauchen, Grillen oder einfach nur zum Entspannen ist. Das schöne Wetter will man den Haustieren da natürlich nicht verweigern. Doch dürfen diese auch auf dem Balkon gehalten werden?
Tierhaltung auf dem Balkon: Worauf muss ich achten?
Generell ist die Haltung von Kleintieren in der Mietwohnung immer erlaubt, wie der Deutsche Mieterbund informiert. Dazu gehören Wellensittiche, Zierfische, Hamster, Meerschweinchen und Ähnliches. Nur bei größeren Tieren wie Hunden bedarf es meist der ausdrücklichen Zustimmung im Mietvertrag. Und da der Balkon zum Wohnbereich gehört, treffen diese Regelungen auch hier zu.
Jedoch kann es in manchen Fällen dazu kommen, dass Ihnen die Kleintierhaltung auf dem Balkon untersagt wird. Zum Beispiel wenn Sie eine ganze Kaninchenhorde oder Hühnerschar dort unterbringen und somit eine artgerechte Haltung nicht mehr möglich ist. So entschied das Amtsgericht Köln 2010, dass Hühnerhaltung auf dem Balkon nicht zulässig ist. Nach Meinung der Richter gehören diese in einen Stall, wo sie viel Auslauf haben (Az. 214 C 255/09).
Achten Sie zudem darauf, dass der Balkon gut gesichert und eingezäunt ist. Vermeiden Sie es außerdem, dass Stroh oder Ähnliches auf die Straße fällt, da sich Anwohner belästigt fühlen könnten. Auch bei einem hohen Lärmpegel oder einer Geruchsbelästigung der Nachbarn kann der Vermieter einschreiten.