Angeblich wegen Finanzamt
Vermieter möchte plötzlich Mehrwertsteuer auf die Miete - Darf er das?
In unserer neuen Service-Rubrik dreht sich alles um eurer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e. V. geben hier die Antworten, natürlich anonymisiert.
Frage einer Mieterin
Ich wohne schon seit neun Jahren in meiner Mietwohnung. Auf einmal wurden zum ersten Mal Mehrwertsteuer auf die Miete berechnet, das sind 1029 Euro. Ich bin mega überrascht! Darf das meine Vermieterin, ist das rechtens?
Antwort vom Experten:
Nein, das geht so nicht; vor allem nicht im Wohnraum-Mietrecht.
Der Mieter und Vermieter vereinbaren zu Beginn eine Kaltmiete. Das ist der Brutto-Preis, da der Mieter im Sinne des Gesetzes Verbraucher ist. Auch beim Metzer oder Bäcker vereinbaren der Verbraucher und der Verkäufer immer einen Preis (inklusive Mehrwertsteuer). Nur unter Geschäftsleuten und Unternehmen ist es üblich, dass über einen Netto-Preis gesprochen wird und anschließend die Mehrwertsteuer obendrauf kommt.
Einkünfte aus der Vermietung unterliegen zudem grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Generell gilt damit, dass die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken einschließlich der darauf errichteten Bauten oder Teilen davon automatisch kraft Gesetzes von der Umsatzsteuer befreit sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Gewerberaum oder Wohnraum vermietet wird. Die Steuerbefreiung dieser Vermietungsumsätze verfolgt das Ziel, vor allem die Wohnungsmieten niedrig zu halten.
Allerdings kann der Vermieter auf diese Befreiung unter bestimmten Bedingungen verzichten. Das ist aber zunächst nur eine Entscheidung des Vermieters.
Der Mieter ist nur dann zur Zahlung der Umsatz- oder Mehrwertsteuer verpflichtet, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Es ist also nicht so, dass der Mieter automatisch eine höhere Miete schuldet, sobald der Vermieter die Umsatzsteueroption ausgeübt hat.
Dazu bräuchte es, wenn es im Mietvertrag nicht vereinbart war, eine Änderung des Mietvertrages. Und dieser wiederum kann nur mit Zustimmung des Mieters erfolgen; nicht einseitig durch den Vermieter.
Fragen rund ums Thema Miete?
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