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Behindertengerechte Wohnung

Meine Mutter braucht einen Treppenlift, aber der Vermieter sagt „Nein“

Ein Mann benutzt einen Treppenlift
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Ein Treppenlift kann eine große Hilfe für gehbehinderte Menschen sein (Symbolbild).

In unserer Service-Rubrik dreht sich alles um Euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e. V. geben hier die Antworten.

Frage einer Mieterin

Meine Mutter wohnt in einem Haus. Sie ist 75 Jahre alt und braucht inzwischen einen Treppenlift, um in den ersten Stock zu gelangen. Wir wollen einen einbauen, aber der Vermieter sagt „Nein.“ Sie soll lieber in ein Heim gehen. Was können wir machen?

Antwort vom Experten:

So einfach, wie sich der Vermieter das vorstellt, ist die Sachlage nicht. 

Ihre Mutter ist anscheinend behindert und möchte die Wohnung entsprechend ausstatten. Der Einbau eines Treppenliftes ist eine bauliche Maßnahme, der der Vermieter zustimmen muss. Auf diese Erlaubnis hat Ihre Mutter aber einen Anspruch, da sie die Wohnung behindertengerecht gestalten möchte. 

Der Vermieter kann diese Erlaubnis nur dann verweigern, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zugemutet werden kann. In einem solchen Fall muss im Einzelfall beurteilt werden, wie die jeweiligen Interessen zu gewichten sind.

Die Interessen des Vermieters sind dann erheblich betroffen, wenn die bauliche Veränderung für ihn erhebliche Nachteile mit sich bringt; das kann ich mir bei einem Treppenlift aber in der Regel nicht vorstellen.

Sie sollten den Vermieter auf seine gesetzliche Zustimmungspflicht hinweisen. Im Gegenzug kann der Vermieter eine zusätzliche Kaution für einen Rückbau nach Mietende verlangen.

Fragen rund ums Thema Miete?

Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net – unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Sollte der Vermieter sich weigern, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihren Anspruch durchzusetzen. 

In diesem Zusammenhang können Sie ihn auf ein Urteil vom Landgericht Berlin hinweisen (WuM 2024, 601). Das hat entschieden, dass Vermieter, die über einen Zeitraum von zwei Jahren behinderten Mietern die Zustimmung zum Bau einer Rollstuhlrampe für einen barrierefreien Zugang zur Wohnung verweigern, gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verstoßen. Das Gericht hat den Betroffenen zudem eine Entschädigung zugesprochen. Die hat in diesem Fall 11.000 Euro betragen. (Jörg Eschenfelder)

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