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Gekippt reicht nicht

Streit mit Vermieter: Wie oft muss ich Lüften?

Geöffnetes Fenster in einer Wohnung
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Fenster weit auf: Kurzes Stoßlüften ist im Winter besser als ein Fenster auf Kipp.

In unserer Service-Rubrik dreht sich alles um Euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e. V. geben hier die Antworten, immer montags und natürlich anonymisiert.

Frage eines Mieters:

Ich habe seit einiger Zeit Streit mit meinem Vermieter. Ich bin berufstätig, reiße morgens und abends die Fenster auf und habe sie tagsüber gekippt. Mein Vermieter verlangt aber, dass ich fünfmal täglich lüfte und dann die Fenster schließe. Ansonsten müsste ich blechen, wenn Schimmel entsteht.

Antwort vom Experten:

Feuchtigkeit und Schimmel in der Wohnung sind wohl die häufigsten Mängel in einer Wohnung. Und ein Vermieter sagt fast schon automatisch: „Der Mieter ist schuld. Er lüftet falsch.“

Der Mieter muss in seiner Wohnung in zumutbarem Umfang heizen und lüften, um seinen Beitrag zu leisten, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Die Betonung liegt dabei auf „zumutbar“, nicht darauf, was sich der Vermieter vorstellt. 

„Zumutbar“ hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind dabei das Alter und der Zustand der Wohnung sowie die Lebensumstände des Mieters. Einigkeit herrscht darüber, dass Kippen nicht genügt, da hier ein Luftaustausch kaum stattfindet. Vielmehr ist eine Stoßlüftung erforderlich. Noch besser ist eine Querlüftung beziehungsweise ein Durchzug durch das Öffnen mehrerer Fenster. Das verkürzt die notwendige Lüftungszeit erheblich. Auch muss bei alten Fenstern, die nicht mehr fest schließen, weniger gelüftet werden als bei neuen, fest verschlossenen und gut isolierenden Fenstern. Daher ist bei einem Austausch der Fenster unter Umständen das Lüftungsverhalten anzupassen.

Natürlich müssen auch die Abwesenheitszeiten und die Lebensgewohnheiten eines Mieters berücksichtigt werden. Zwar wird ein dreimaliges Stoßlüften am Tag empfohlen. Wenn der Mieter aber arbeitet und tagsüber außer Haus ist, dann reicht Stoßlüften morgens und abends. 

Auch das Wetter spielt eine Rolle. An kalten, trockenen Wintertagen genügen kürzere Lüftungszeiten. An warmen, feuchten Sommertagen muss auf das Lüften einer Souterrainwohnung oder eines Kellerraums womöglich ganz verzichtete werden, weil sonst nur noch mehr Feuchtigkeit in die Zimmer kommt. 

Nach Tätigkeiten, die eine besonders starke Feuchtigkeit mit sich bringen – zum Beispiel Kochen, Duschen oder Waschen – muss der Raum sofort gelüftet werden. 

Beim Fragesteller scheint die Forderung nach fünfmaligem Stoßlüften übertrieben und unzumutbar zu sein, vor allem wenn tagsüber niemand in der Wohnung ist. Gleichzeitig sollte aber der Mieter sein Verhalten wohl dahin verändern, dass er auf das Kippen der Fenster verzichtet.

Fragen rund ums Thema Miete?

Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net – unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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