Feiern mit Freunden
Mein Vermieter verbietet eine Silvester-Party - darf er das?
In unserer Service-Rubrik dreht sich alles um Euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e. V. geben hier die Antworten, natürlich anonymisiert.
Frage einer Mieterin
Wir wollen mit unseren Freunden bei uns Silvester feiern. Unser Vermieter hat uns das jetzt verboten. Angeblich würde es die Nachbarn stören. Darf er das?
Antwort vom Experten:
Verbieten kann Ihnen Ihr Vermieter die Feier nicht. Gäste einladen und gemeinsam feiern gehört zunächst einmal zum vertragsgemäßen Gebrauch, den der Vermieter nicht einschränken kann.
Es gibt aber keinen Anspruch des Mieters, so richtig auf die Pauke zu hauen und ein lärmendes Fest zu veranstalten. Auch gilt besonders in Mehrfamilienhäusern das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ab 22 Uhr zunächst die Nachtruhe.
Allerdings ist Silvester hier eine gewisse Ausnahme. Da an diesem Abend sehr viel gefeiert wird und um Mitternacht vielerorts Böller und Raketen explodieren, ist es wenig sinnvoll, Nachtruhe von der Fragestellerin zu fordern, denn diese wird in der Regel auch durch das Umfeld nicht eingehalten.
An Silvester gibt es daher eine „erweiterte Toleranzgrenze“: Die Fragestellerin darf also durchaus feiern und die Nachbarn müssen das auch hinnehmen. Dennoch bleibt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme bestehen. Es gibt daher - auch an Silvester - keinen Freibrief für ungebremstes Krachmachen.
Wer Böller, Kracher und Raketen zünden will, muss darauf achten, niemanden zu gefährden. Für eventuelle Schäden durch Raketen oder ähnliches am Gebäude muss grundsätzlich die Gebäudeversicherung einstehen. Schäden am Eigentum eines Mieters werden hingegen nicht ersetzt. Hier bleibt – sofern der Verursacher oder die Verursacherin des Schadens nicht zu ermitteln ist – nur die Schadensregulierung über eine Hausratversicherung. Bei einem Mitverschulden kommt die Versicherung nur für einen Teil des Schadens auf.
Fragen rund ums Thema Miete?
Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net – unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Wenn die Fragestellerin in ihrer Wohnung feiern möchte, sollte sie auch bedenken, dass sie als Gastgeberin auch für ihre Gäste haftet. Wirft also ein Partygast etwa einen Böller auf den Balkon eines Nachbarn und beschädigt das Balkongeländer, muss die Mieterin den Schaden ersetzen.