Sonnenschutz und mehr Sicherheit
Mietrecht: Ich möchte eine Markise, aber der Vermieter sagt „Nein“
In unserer Service-Rubrik dreht sich alles um Euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e. V. geben hier die Antworten, natürlich anonymisiert.
Frage einer Mieterin:
Bei den letzten Unwettern wurde unser Sonnenschirm vom Balkon geweht und hat fast einen Nachbarn verletzt. Jetzt wollen wir eine Markise, unser Vermieter ist dagegen und weigert sich eine anzuschaffen. Er meint, ein Sonnenschirm würde auch reichen und die anderen sollen besser aufpassen. Hat er recht?
Antwort vom Experten:
Zunächst einmal: Der Vermieter schuldet im Normalfall nur die Ausstattung der Wohnung, die bei Vertragsbeginn vorhanden war. Diesen Standard muss der Vermieter im Laufe der Mietzeit erhalten; Mieter haben keinen Anspruch auf Verbesserungen.
Wenn die Wohnung also ohne Markise vermietet wurde, dann gibt es keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter nachträglich eine anbringt. Einen Anspruch gäbe es nur dann, wenn der Vermieter das einmal versprochen hatte.
Im vorliegenden Fall ist also die Fragestellerin für ihren Sonnenschutz selber verantwortlich. Wenn sie also eine Markise möchte, dann muss sie diese selber kaufen und anbringen – und bei Mietende auch wieder abbauen, wenn der Vermieter das verlangt.
Da die Markise in der Fassade montiert werden muss, liegt eine bauliche Veränderung vor, für die der Mieter vorher (!) die Erlaubnis des Vermieters einholen muss. Diese Erlaubnis kann der Vermieter aber nur mit triftigen Gründen verweigern.
Mieter haben daher grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass Vermieter das Anbringen einer Markise im Balkonbereich oder auf der Terrasse gestatten. Die Ansicht, ein Sonnenschirm biete auch Sonnenschutz, reicht nicht aus, um eine Markise abzulehnen. Markisen gewährleistet gegenüber einem Sonnenschirm den größtmöglichen Sonnenschutz, ohne die Nutzfläche des Balkons einzuschränken.
Der Vermieter kann aber die Genehmigung von einer fachgerechten Montage, dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung und der Zahlung einer zusätzlichen Kaution in Höhe der voraussichtlichen Rückbaukosten abhängig machen.
Fragen rund ums Thema Miete?
Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net – unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.