Vermieter verweigert Reparatur
Mietrecht: Geschirrspülmaschine ist kaputt - wer muss zahlen?
In unserer Service-Rubrik dreht sich alles um Euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen beantworten Eure Fragen.
Frage eines Mieters:
Wir haben eine Wohnung mit einer Einbauküche gemietet. Jetzt ist der Geschirrspüler kaputt. Unser Vermieter weigert sich, die Kosten zu übernehmen und verweist auf den Mietvertrag. Dort steht, dass wir die Reparaturen bezahlen müssen. Wer muss jetzt zahlen?
Antwort vom Experten:
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, das vermietete Objekt in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten und bei Störungen, diesen wieder herzustellen. Das umfasst auch Elektrogeräte, die er mit vermietet. Gehen die also in Folge von normalem Gebrauch oder Alters kaputt, dann muss er die reparieren oder zumindest gleichwertig ersetzen.
Klauseln in einem Formularmietervertrag, die besagen, dass der Mieter die Kosten zu tragen hat, sind in der Regel unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligen. Ebenso Klauseln, die besagen, dass technische Geräte „als nicht mitvermietet gelten“; sie sind zu unklar. Das heißt, auch dann muss der Vermieter die Kosten tragen.
Formularmietverträge sind Verträge, die der Vermieter öfter verwendet oder entsprechende Vordrucke. Hier gelten die Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Verbraucher, also den Mieter, schützen sollen.
Fragen rund ums Thema Miete?
Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net - unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Anders sieht es aus, wenn Vermieter und Mieter bestimmte Bedingungen des Mietvertrages ausgehandelt haben. Wenn im Zuge dieser Verhandlungen vereinbart wurde, dass der Mieter die Reparaturkosten übernimmt, dann liegt eine Individualvereinbarung vor. Die ist dann gültig und bindend; sprich: Der Mieter muss die Kosten übernehmen.
Wenn der Vermieter zur Reparatur verpflichtet ist und sich weigert, liegt ein Mangel vor, der unter Umständen zur Mietminderung berechtigt. Außerdem kann der Mieter nach erfolgloser Aufforderung an den Vermieter die Reparatur auf Kosten des Vermieters in Auftrag geben oder die Reparatur einklagen. Je nach Fall muss der Vermieter auch Schadensersatz leisten. (Jörg Eschenfelder)