Nachbarn würden sich beschweren
Mein Vermieter verbietet mir eine Waschmaschine in der Wohnung - Darf er das?
In unserer Service-Rubrik dreht sich alles um Euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e.V. geben hier die Antworten, immer montags und natürlich anonymisiert.
Frage einer Mieterin:
Ich wohne im vierten Stock und möchte in meiner Wohnung eine Waschmaschine aufstellen. Mein Vermieter ist dagegen. Die ist angeblich zu laut und Nachbarn würden sich beschweren. Ich muss die Waschküche im Keller benutzen. Muss ich das wirklich?
Antwort vom Experten:
Dem Mieter kann das Aufstellen einer Waschmaschine in seiner Wohnung in der Regel nicht verboten werden. Daran ändert auch eine Klausel im Mietvertrag nichts, die vorschreibt, dass der Mieter eine vorhandene Waschküche benutzen muss. Die ist unwirksam.
Auch die Nachbarn können da nicht mitreden. Diese haben Geräusche von Waschmaschinen und Trocknern grundsätzlich zu dulden – wenn die allgemeinen Ruhezeiten eingehalten werden. Wäscheschleudern mitten in der Nacht ist also nicht gestattet.
Wenn die Fragestellerin in ihrer Wohnung eine Waschmaschine aufstellen möchte, muss sie besonders sorgfältig sein. Durch auslaufendes Wasser dürfen keine Schäden an der Wohnung oder darunterliegenden Räumen eintreten. Dafür ist die Mieterin verantwortlich.
Die Maschine muss fachgerecht installiert und die Zu- und Abläufe müssen gegen das Auslaufen von Wasser gesichert sein. Auch bei fachgerechtem Anschluss ist der Mieter verpflichtet, das zu kontrollieren. Kommt es zum Beispiel zu einem Wasserschaden, weil ein poröser Schlauch platzt, den der Mieter auch nach über 20 Jahren nicht überprüft hat, haftet der Mieter wegen Pflichtverletzung.
Wenn zum Haus eine Waschküche gehört, darf der Mieter diese auch dann benutzen, wenn das im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist. Um Überschneidungen zu verhindern, sollten in der Hausordnung die Benutzungszeiten geregelt werden. An seinem Waschtag hat der Mieter das Recht auf Alleinbenutzung der Waschküche. Er darf die Waschküche an diesem Tag auch abschließen.
Fragen rund ums Thema Miete?
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