Gefahr für die Gesundheit
Meine Wohnung macht mich krank, der Vermieter lässt mich nicht ausziehen - Was kann ich tun?
In unserer Service-Rubrik dreht sich alles um Euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e.V. geben hier die Antworten, natürlich anonymisiert.
Frage einer Mieterin:
Ich wohne seit zwei Jahren in meiner Wohnung. Ich hatte vorher nie Allergien, seit ich aber in der Wohnung lebe, habe ich ständig Hautausschläge. Das wird immer schlimmer. Als ich kündigen wollte, meinte mein Vermieter: “ Wir haben einen Drei-Jahres-Vertrag. Den müssen Sie erfüllen. Solange bleiben Sie hier.” Was kann ich machen, ich halte es nicht mehr aus.
Antwort vom Experten:
Eine Wohnung darf die Gesundheit des Mieters nicht gefährden. So einfach ist es zunächst. Gehen von den Räumen oder Gebäudeteilen Gefahren aus, hat der Mieter einen Anspruch, dass der Vermieter diese beseitigt. Sollte sich der Vermieter weigern oder einfach nichts machen, kann der Mieter diese auch auf Kosten des Vermieters beseitigen (lassen).
Eine Gesundheitsgefahr durch die Wohnung stellt also einen Mangel dar. Das führt von Gesetzes wegen dazu, dass ab Auftritt des Mangels auch nur eine entsprechend geminderte Miete geschuldet ist. Unter Umständen kann der Mieter vom Vermieter zusätzlich auch noch Schadensersatz verlangen. Ist der Mangel sehr schwerwiegend, kann der Mieter sogar fristlos kündigen.
Das Problem: Der Mieter muss den Mangel beweisen. Das kann im Einzelfall sehr schwierig sein. Allerdings können Krankheitssymptome ebenso für einen Mangel sprechen wie das Überschreiten von bestimmten Richt- oder Grenzwerten.
Grundsätzlich müssen die Grenzwerte eingehalten werden, die beim Bau der Wohnung gegolten haben. Sollten im Laufe der Zeit aber Vorschriften für den Gesundheitsschutz verschärft werden, dann muss der Vermieter tätig werden und nachbessern, um auch die neuen Grenzwerte einzuhalten.
Sind Chemikalien die Ursache für die Gesundheitsgefahr, müssen Mieter nicht warten, bis sie erkrankt sind. Sie können ihre Rechte bereits vorher geltend machen. Es reicht aus, wenn aufgrund der vorhandenen Giftstoffe eine Gesundheitsgefährdung befürchtet werden muss.
Nun zum Fall der Fragestellerin: Wenn eine objektive Gefährdung der Gesundheit vorliegt, dann rechtfertigen Allergien eine fristlose Kündigung. Eine objektive Gesundheitsgefahr liegt vor, wenn die allergischen Reaktionen auch bei praktisch jedem anderen Bewohner auftreten würden. Das Recht zur fristlosen Kündigung kann im Mietvertrag auch nicht ausgeschlossen werden.
Wenn es nicht so schlimm ist, dann ist eine fristlose Kündigung nicht möglich. Dann wäre die Fragestellerin tatsächlich zur Erfüllung des Vertrages gezwungen. Allerdings kann es gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Vermieter hier auf die Erfüllung des Mietvertrages besteht. Das könnte der Fall sein, wenn sich der Vermieter weigert oder nicht in der Lage ist, die Ursache für die Allergien zu beseitigen. Dann müsste er als redlicher Vertragspartner sehr wohl einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses zustimmen; er könnte höchstens auf eine dreimonatige Kündigungsfrist bestehen.
Fragen rund ums Thema Miete?
Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net – unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.