Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Nach dem dunklen Winter

Balkonkraftwerk: Muss der Vermieter zustimmen oder nicht?

Balkonkraftwerk
+
Balkonkraftwerke sieht man immer häufiger

In unserer Service-Rubrik dreht sich alles um Euer Recht als Mieter. Mieterhöhung bekommen? Streit mit den Nachbarn? Zu hohe Nebenkostenabrechnung? Unsere Experten vom Mieterverein Burghausen und Umgebung e. V. geben hier die Antworten, zweimal im Monat, immer montags und natürlich anonymisiert.

Frage eines Mieters

Jetzt, wo der Winter vorbei ist, plane ich für meine Mietwohnung ein Balkonkraftwerk. Kann mein Vermieter mir eine Aufhängung der Solarpaneele außen an der Balkonbrüstung verbieten?

Antwort vom Experten: 

Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch auf ein Balkonkraftwerk. Wie die Solaranlage auf dem Balkon errichtet werden darf, bestimmen aber weiterhin die Vermieter. Sie können insbesondere den Standort und die Art der Anbringung der Paneele vorgeben. Allerdings darf der Anspruch durch diese Vorgaben nicht ausgehöhlt werden. Das wäre dann der Fall, wenn der genehmigte Standort außerhalb direkter Sonneneinstrahlung im Innenbereich des Balkons liegt.

Der Mieter muss seinen Vermieter vorher (!) um Erlaubnis fragen. Grundsätzlich hat er aber einen Anspruch, eine entsprechende Erlaubnis zu bekommen. 

Dieser Anspruch ist aber nicht grenzenlos. So kann der Vermieter die Erlaubnis verweigern, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Auch muss das Balkonkraftwerk nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässig sein. Es gibt durchaus Bebauungspläne, die Balkonkraftwerke (noch) verbieten; auch der Denkmalschutz könnte eine Rolle spielen. 

Fragen rund ums Thema Miete?

Schickt uns Eure Anliegen per Mail an joerg.eschenfelder@ovb.net – unsere Experten vom Mieterschutz Burghausen und Umgebung e. V. sind bemüht, alle eingesendeten Fragen zu beantworten, ein Anspruch besteht nicht. Die Einsendungen werden selbstverständlich vertraulich beha

Der Vermieter kann die Erlaubnis verweigern, wenn die bauliche Veränderung die Substanz der Mietsache erheblich beeinträchtigt oder die Interessen des Vermieters und der Mitmieter über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden.

Kommentare